Hausordnung der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen hat eine neue Hausordnung verabschiedet, die seit dem 06.06.2025 gilt. Diese Hausordnung regelt verbindlich die Nutzung der Hochschulgebäude, der zugehörigen Anlagen sowie der virtuellen Räume der Hochschule.
Die Hausordnung ist für alle Mitglieder der Hochschule sowie für Besucherinnen und Besucher verbindlich und umfasst unter anderem Regelungen zu:
- den Öffnungszeiten der Gebäude,
- der Nutzung von Parkplätzen und Verkehrsflächen,
- den Sicherheits- und Verhaltensbestimmungen innerhalb der Hochschule,
- dem Hausrecht und den damit verbundenen Befugnissen.
Die vollständige Hausordnung können Sie hier einsehen: Hausordnung der HWG LU_Juni 2025
Für weiterführende Informationen und interne Regelungen, insbesondere für Lehrende und Beschäftigte der Hochschule, verweisen wir auf unsere Intranetseite.
Für Rückfragen steht Ihnen die Hausverwaltung gerne zur Verfügung: facilitymanagement@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de
Wir bitten alle Hochschulangehörigen und Gäste um Beachtung und Einhaltung der Hausordnung, um ein sicheres und geordnetes Miteinander zu gewährleisten.
Häufige Fragen (FAQ)
1. Für wen gilt die Hausordnung?
Die Hausordnung gilt für alle Mitglieder der Hochschule sowie sonstige Personen, die sich auf dem Gelände, in den Gebäuden oder Einrichtungen der Hochschule aufhalten, inklusive angemieteter oder überlassener Räumlichkeiten und des virtuellen Raums.
2. Wer hat das Hausrecht und wie wird es ausgeübt?
Das Hausrecht liegt bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule. Es wurde schriftlich auf folgende Personen übertragen, die als Hausrechtsbeauftragte fungieren:
- die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten
- die Kanzlerin oder der Kanzler,
- die Leitung der Hausverwaltung innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs,
- die Leitung der verschiedenen Fachbereiche und zentralen Einrichtungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich,
- die Leitung der Lehrveranstaltungen in dem Raum, in dem diese Lehrveranstaltung stattfindet,
- die Sitzungsleitung während der Sitzung von Kollegialorganen der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen und ihrer Gremien.
Diese Personen sind berechtigt, zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung Anordnungen zu treffen.
3. Wie sind die Öffnungszeiten der Gebäude?
Die Gebäude A, B und C sind montags bis freitags von 06:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, samstags von 07:30 bis 20:00 Uhr (außer im August, samstags geschlossen). Weitere Gebäude haben eigene Öffnungszeiten, die an den Gebäuden aushängen.
4. Wie beantrage ich eine Ausnahme für die Nutzung der Räume außerhalb der Öffnungszeiten?
Ausnahmen müssen mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin schriftlich bei der Hausverwaltung (facilitymanagement@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de) beantragt werden.
5. Wer darf die Parkplätze nutzen und was muss ich beim Parken beachten?
Parkplätze sind für Mitglieder und Besucher der Hochschule vorgesehen. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
6. An wen melde ich Schäden, Störungen oder Betriebsstörungen?
Bitte melden Sie Schäden oder Störungen unverzüglich an die Hausverwaltung. E-Mail an facilitymanagement@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de.
7. Welche Verhaltensregeln gelten für Sicherheit und Ordnung auf dem Hochschulgelände?
Anweisungen der Hausrechtsbeauftragten sind zu folgen. Sauberkeit ist zu wahren, Fenster sind beim Verlassen der Räume zu schließen und persönliche Gegenstände sind sicher zu verwahren.
8. Ist das Rauchen auf dem Campus erlaubt?
Nein. In allen Gebäuden gilt ein umfassendes Rauchverbot, das auch E-Zigaretten einschließt.
9. Welche Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig und wie beantrage ich eine Genehmigung?
Genehmigungspflichtig sind gemäß § 7 Hausordnung der HWG LU:
Aushängen von Anschlägen und Plakaten
Aushänge sind grundsätzlich auf den weißen Glas-Whiteboards in den Fluren erlaubt (pauschal genehmigt), sofern keine Bestimmungen der Hausordnung oder des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verletzt werden. Zusätzlich verfügt der AStA im Erdgeschoss über eigene Tafeln der Studierendenschaft; Aushänge dort sind separat direkt beim AStA-Keller an der Theke zu beantragen.
- Verteilen von Druckerzeugnissen jeder Art
- Durchführen von Sammlungen, Umfragen und Wahlen
- Durchführen von Veranstaltungen
- Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie Verkauf und Vertrieb von Waren
- Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken
- Mitführen von Tieren in Gebäuden
- Offenhalten von Gebäuden und Räumen zu außerordentlichen Zeiten
Anträge sind schriftlich bei der Hausverwaltung einzureichen: facilitymanagement@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de.
10. Darf ich Tiere mitbringen und was ist dabei zu beachten?
Das Mitführen von Tieren ist nur mit Genehmigung erlaubt (Ausnahme: Begleithunde). Für die Genehmigung ist u.a. nachzuweisen, dass der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung besitzt, der Hund geimpft ist und keine Gefährdung durch den Hund ausgeht. In Vorlesungen sind Hund nicht gestattet.
11. Wie gehe ich mit Fundsachen um?
Fundsachen sind bei der Hausverwaltung mit Fundort und Datum abzugeben. Nach vier Wochen werden nicht abgeholte Gegenstände entsorgt oder, im Fall von amtlichen Dokumenten, an die Ausstellungsbehörde weitergeleitet.
12. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Hausordnung?
Verstöße können Verwarnungen, Hausverweise, die Beendigung von Veranstaltungen oder in schweren Fällen ein Hausverbot nach sich ziehen. Strafrechtliche Schritte sind möglich.
13. Wie wird das Hausverbot ausgesprochen und was bedeutet es?
Ein Hausverbot wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten ausgesprochen und bedeutet, dass die betreffende Person das Hochschulgelände nicht mehr betreten darf.
14. Wer ist zuständig für die Hausverwaltung und wie kann ich sie erreichen?
Die Hausverwaltung wird von der Abteilung „Facility-Management“ wahrgenommen und ist per E-Mail unter facilitymanagement@hwg-lu.de erreichbar.
15. Wie gehe ich mit Lärmbelästigung oder Verschmutzung um?
Lärmbelästigung und Verschmutzungen sind zu vermeiden. Vermeidbare Verschmutzungen und das Bekleben von Flächen sind untersagt und auf Sauberkeit ist zu achten.
16. Wie verhalte ich mich in Bezug auf die Nutzung von technischen Einrichtungen?
Technische Einrichtungen sind ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Unbefugte Eingriffe sind untersagt und werden rechtlich verfolgt.
17. Welche Regeln gelten für das Abstellen von Fahrrädern und Fahrzeugen?
Fahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt.
18. Wie funktioniert die Meldung und Bearbeitung von Fundsachen?
Fundsachen sind bei der Hausverwaltung abzugeben, Anfragen sind ebenfalls dort zu richten. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Gegenstände weiterveranlasst.