Aufforderungen erfüllt waren, wurden Hilfen zunächst nicht oder nur nach massivem Widerstand gewährt. Demnach ist der insbesondere von Jobcentern oftmals reklamierte Kundenbegriff als schwierig, wenn nicht gar als falsch, zu bezeichnen. Nach Auswertung des Interviewmaterials wurde der sogenannte „Kunde“ eher als Bittsteller behandelt. Des Weiteren wurde deutlich, dass sich die Problemlagen der jungen Erwachsenen zunehmend zuspitzen. Äußert fragwürdig sind nach Auffassung der Studierenden die Sanktionen seitens des Jobcenters. Verschärfte Bedingungen gelten dabei für Leistungsempfänger unter 25 Jahren. Im Rahmen des SGB II ist es möglich, neben der Regelleistung auch die Kosten für Unterkunft und Heizung komplett zu streichen, worin auch ein Grund für die Wohnungslosigkeit dieses Personenkreises zu sehen ist. Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Versorgungs- struktur in Ludwigshafen verbesserungsbedürftig ist. So ist vor allem festzustellen, dass es für wohnungslose Jugendliche (insbesondere junge Frauen) ein besseres An- gebot geben muss, das den Bedürfnissen dieses Personen- kreises gerechter wird. Auch spielt der Wohnungsmarkt eine extrem wichtige Rolle. Wie angespannt dieser ist, wurde auch den Forschenden immer wieder vor Augen geführt. Da es sich bei Wohnungslosen um eine schwer vermittelbare Zielgruppe handelt, ist hier die Problematik besonders groß. Es wird deutlich, dass die Kommunen in Zukunft darauf achten müssen, dass ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Der Forschungsgruppe wurden ebenfalls die Grenzen der beruflichen Einflussmöglichkeit vor Augen geführt. So stellt die Soziale Arbeit, neben den zahlreich vorhandenen informellen Unterstützungen durch den Bekanntenkreis, für die jungen Erwachsenen zwar eine Hilfe dar, jedoch nur eingeschränkt. Besonders im Umgang mit Behörden hat sie sich als hilfreich erwiesen. Soziale Arbeit gibt hier Orientierung und hat darüber hinaus auch eine „Türöffner- funktion“. Dies bedeutet, dass in diesem Falle den jungen Erwachsenen der Zugang zu Behörden und Institutionen erleichtert wurde und auf Grund dessen häufig schneller Hilfen beantragt und bewilligt werden konnten. Daneben wurde jedoch auch deutlich, dass die Möglichkeiten der Sozialen Arbeit, Hilfe anzubieten, gering sind. Neben den Sanktionspraktiken des Jobcenters ist vor allem das Problem des unzureichenden Wohnraumangebots ein ernstzunehmendes Problem. Aufgabe der Sozialen Arbeit ist es hier, auf Schwierigkeiten aufmerksam zu machen. Diese ergeben sich neben einer gesetzlich gestützten Sanktionspraxis vor allem aus der Tatsache, dass wohl in den letzten Jahren zu wenig in einen staatlich ge- förderten Wohnungsbau und geeignete Anlaufstellen (auch Jugendzentren) für junge Erwachsene investiert wurde. Ebenfalls muss vonseiten der Jugendhilfe überlegt werden, wie geeignete Hilfen aussehen und gestaltet werden könnten. Die vorhandenen Angebote für woh- nungslose Menschen können hier nicht der Maßstab für künftige Projekte sein. Junge Menschen benötigen Hilfen, die zum einen niedrigschwellig sind und gleichzeitig an den lebensweltlichen Ressourcen anknüpfen und diese stärken. Verabschiedet werden muss sich dabei auch von Klischeevorstellungen wohnungsloser Menschen. Prof. Dr. Andreas Rein Professur für Recht der sozialen Leistungen Tel. 0621/5203-534 andreas.rein@hs-lu.de Ein Bett aus Stein 57 Forschung & Lehre