Studiensemester im Ausland
Sie planen Ihr obligatorisches Semester an einer Hochschule im Ausland zu absolvieren? Das ist eine sehr gute Entscheidung! Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Informationen rund um die Vor- und Nachbereitung und die Anerkennung Ihres Auslandssemesters.
Das obligatorische Auslandssemester findet im Studiengang BIM in der Regel im 6. Semester statt. Damit dieses anerkannt wird, müssen Sie vor und nach dem Auslandssemester einige Formalitäten erledigen.
Halten Sie hierfür auch die Augen offen für den Termin der Auslandssemesterinfoveranstaltung, die einmal im Semester stattfindet. Der Termin wird dabei über OLAT kommuniziert und Sie sollten diese Veranstaltung im 3. oder 4. Semester besuchen (der Besuch der Veranstaltung ist Voraussetzung dafür, dass Sie ins Ausland gehen dürfen!).
Vor dem Auslandssemester
Folgende Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Teilnahme an der Infoveranstaltung zum Thema Auslandssemester
- Bestehen aller Modulprüfungen der ersten drei Studiensemester (Nachweis durch Notenauszug)
- Englisch B2-Nachweis
Folgende Dokumente sind gebündelt (d.h. IN EINER Email) zur Genehmigung im Fachbereich 1 bei Herr Gkontokos einzureichen:
- Genehmigung der im Ausland zu erbringenden Leistungen
- inkl. Kursbeschreibungen (bitte immer auch Ersatzfächer aufführen, falls die Wunschkurse nicht zustande kommen!)
- inkl. aktuellem Notenauszug
Nach der Genehmigung durch die/den Auslandsbeauftragte/n im Fachbereich reichen Sie die Genehmigung spätestens mit der Bewerbung für das Auslandssemester im Bereich Internationale Angelegenheiten ein.
Während des Auslandssemesters
Bei Änderungen der Kurse SOFORT Rücksprache mit Bereich Internationales und mit der zuständigen Programm Managerin im Fachbereich (derzeit: melden Sie sich bei Frau Notheis).
Nach dem Auslandssemester
Für die Anerkennung des Auslandssemesters sind folgende Dokumente einzureichen:
- Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule
- Bescheinigung der bestandenen, vorab genehmigten Studienleistungen im Umfang von 30 Credits (ECTS), davon
- 15 – 22 Credits im Bereich Internationale BWL
- 7,5 – 15 Credits aus dem Bereich Regional Aspects
- Umrechnung der Noten aus dem Bereich Internationale Angelegenheiten
- ein mindestens 1.500 Wörter umfassender Erfahrungsbericht auf Englisch
- einzureichen spätestens in der 1. Vorlesungswoche des Folgesemesters
- Fragebogen über das Auslandssemester
- Präsentation des Auslandssemesters sowie elektronische Abgabe der Präsentationsunterlagen im nachfolgenden Semester
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Rahmen des Auslandssemesters
Weitere Infos
Sie haben 30 ECTS im Ausland nicht erreicht. Was nun?
Falls Sie sich für ein Auslandssemester an einer NICHT-Partnerhochschule entscheiden, müssen Sie sich um Ihr Auslandssemester selbst kümmern. Allerdings gelten auch für Sie studiengangspezifische Formalitäten vor- und nach dem Auslandssemester!
Alle Unterlagen sowohl vor als auch nach dem Auslandssemester sind im Fachbereich vorzulegen!!!
Bitte, beachten Sie die Bewerbungsfristen für das Auslandssemester in Bereich Internationale Angelegenheiten. Diese finden Sie auf den Seiten des Bereichs.