Praxissemester im Ausland
Planen Sie Ihr obligatorisches Auslandssemester als ein Praktikum bei einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung im Ausland zu absolvieren? Dann finden Sie auf dieser Seite alle Informationen, die Sie für die Vor- und Nachbereitung Ihres Praktikums im Ausland benötigen.
Das obligatorische Auslandssemester findet im Studiengang BIM in der Regel im 6. Semester statt. Damit Ihr obligatorisches Auslandssemester anerkannt wird, müssen Sie vor und nach dem praktischen Auslandssemester einige Formalitäten einhalten.
Halten Sie hierfür auch die Augen offen für den Termin der Auslandssemesterinfoveranstaltung, die einmal im Semester stattfindet. Der Termin wird dabei über OLAT kommuniziert und Sie sollten diese Veranstaltung im 3. oder 4. Semester besuchen (der Besuch der Veranstaltung ist Voraussetzung dafür, dass Sie ins Ausland gehen dürfen!).
Vor dem Praxissemester im Ausland
Folgende Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Teilnahme an einer Infoveranstaltung zum Thema Auslandssemester
- Bestehen aller Modulprüfungen der ersten drei Studiensemester (Nachweis durch Notenauszug)
- Englisch B2-Nachweis
Folgende Dokumente sind gebündelt (d.h. IN EINER Email) zur Genehmigung im Fachbereich 1 bei Herr Gkontokos einzureichen:
- Ausgefülltes Formular „Antrag auf Genehmigung der Praktikantenstelle im Ausland“
- inkl. Thema des Praxisberichtes (vorher auswählen bzw. mit dem Modulbeauftragten abstimmen)
- inkl. Praktikumsvertrag (mind. 20 komplette Kalenderwochen ohne Unterbrechung & mind. 20 Arbeitsstunden/Woche)
- inkl. aktuellem Notenauszug
Die Unterlagen sind spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums im Fachbereich einzureichen!
Nach dem Praxissemester im Ausland
Folgende Formalitäten sind zur Anerkennung des Auslandssemesters notwendig:
- Unterschriebener „Antrag auf Genehmigung der Praktikantenstelle im Ausland“ inkl. Praktikumsvertrag
- Nachweis über die Praktikantentätigkeit
- z.B. Praktikumszeugnis oder eine Bescheinigung, die Art und Dauer der Stelle sowie die Tätigkeit der durchlaufenen Bereiche enthält
- Präsentation (inkl. einer elektronischen Version) über das praktische Auslandssemester im Rahmen einer Veranstaltung im Folgesemester
- ausgefüllter Fragebogen über das Auslandssemester
- "Antrag auf Anerkennung des praktischen Auslandssemesters"
- ein mindestens 6.000 Wörter umfassender, zweiteiliger Praxisbericht:
- (1) ein Erfahrungsbericht von mindestens 1.500 Wörtern, in der Regel auf Englisch
- (2) die Ausarbeitung eines fachspezifischen Themas von mindestens 4.500 Wörtern
- Der Praxisbericht ist spätestens in der 1. Vorlesungswoche des Folgesemesters im Fachbereich einzureichen!
Weitere Infos
Alle Unterlagen sowohl vor als auch nach dem praktischen Auslandssemester sind im Fachbereich vorzulegen.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen bei Praktikumsprogrammen, Förderungen etc. für das praktische Auslandssemester im Bereich Internationale Angelegenheiten. Diese finden Sie auf den Seiten des Bereiches.