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So funktioniert das Promovieren an unserer Hochschule

Das Promotionsrecht besitzen in Deutschland ausschließlich Universitäten oder diesen gleichgestellten Hochschulen. Über eine kooperative Promotion ist jedoch der Erwerb eines Doktorgrades mit einem promotionsberechtigten Partner auch an einer Fachhochschule möglich. Auch an unserer Hochschule finden sich in den letzten Jahren vermehrt kooperative Promotionen.


Doch wie kommen diese Vorhaben zustande? Dafür muss zunächst das Promotionsthema einer Professorin oder einem Professor unserer Hochschule vorgestellt werden (eine Übersicht über die Forschungsthemen an unserer Hochschule mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partnern finden Sie hier). Im Fall einer Zusage wird gemeinsam nach einer Professorin oder einem Professor an einer Universität gesucht, mit dem bzw. der die Doktorarbeit gemeinsam betreut wird. Parallel erarbeiten die Promotionskandidaten ein Exposé für ihre Promotion. Willigen die angesprochenen Personen ein, die Betreuung zu übernehmen, wird beim Promotionsausschuss der Universität die Annahme als Promovendin oder Promovend beantragt. Dabei müssen die Promotionskandidaten aber nicht zwingend der Studierendenschaft der Hochschule entstammen. Es ist auch möglich, dass Professorinnen oder Professoren an der Hochschule im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit gezielt geeignete Kandidaten für bestimmte Forschungsthemen suchen und hierfür externe Bewerber, z.B. als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Hochschule beschäftigen.
 

Weiterführende Informationen zu einer Promotion am Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen finden Sie hier.

Erfahrungsberichte von kooperativ Promovierenden finden Sie in Form von Interviews in den aktuellen Ausgaben unseres Hochschulmagazins "Spektrum" (z.B. hier).

Finanzierungsmöglichkeiten für Promovierende

Eine mehrjährige Promotionsphase ist eine aufwändige Angelegenheit und meistens eine prägende Phase für den weiteren Lebensweg. Nicht zuletzt sind Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten von Akademikern mit abgeschlossener Promotion in der Regel deutlich überdurchschnittlich. Der hohe Arbeits- und Zeitaufwand, den eine Promotion mit sich bringt, macht es daher erforderlich, sich im Vorfeld mit Finanzierungsmöglichkeiten zu beschäftigen und gut abzuwägen, bei welchem Finanzierungsmodell genügend Zeit für die Arbeit an der Dissertation bleibt. Die häufigsten Formen werden nachfolgend kurz erläutert.

Ein Großteil der Promovierenden ist an einer Hochschule angestellt. Sie arbeiten hier als wissenschaftliche Mitarbeitende in Forschung und Lehre oder haben eine spezielle Promotionsstelle. Allerdings sind solche Stellen an Fachhochschulen noch nicht weit verbreitet, da im Gegensatz zu Universitäten der klassische Mittelbau hier erst im Entstehen ist. Derartiges wissenschaftliches Personal wird an Fachhochschule daher überwiegend über Drittmittel finanziert.

Unternehmen finanzieren Promotionen, die für sie von besonderem angewandt-wissenschaftlichen Interesse sind. Die Promovendin oder der Promovend ist dabei meist in dem Unternehmen in Voll- oder, aufgrund des hohen Arbeitsaufwands eher zu empfehlen, in Teilzeit angestellt und wird an der Hochschule als externe Doktoranden betreut. Sofern das Unternehmen der Hochschule Drittmittel zur Verfügung stellt, kann die Promotion wie oben dargestellt auch intern an der Hochschule erfolgen.

Einige Promovierende finanzieren sich über ein Promotionsstipendium. Die größten Stipendiengeber in Deutschland sind die Begabtenförderungswerke und die Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Aber auch viele kleinere Stiftungen gewähren in unterschiedlichen Themenschwerpunkten spezielle Stipendien. Darüber hinaus werden aus den Kassen der Bundesländer sogenannte Landesgraduiertenstipendien vergeben. Die meisten Promotionsstipendien werden von Stiftungen vergeben, die in der Regel neben der fachlichen Eignung und einem fundierten Promotionsvorhaben eine weltanschauliche Nähe zur jeweiligen Stiftung erwarten. Der Vorteil dieser Finanzierungsart ist, dass man sich voll und ganz auf seine Promotion konzentrieren kann, da man nicht angestellt ist und keine promotionsfernen Tätigkeiten erbringen muss. Mit einem Stipendium ist man allerdings nicht automatisch sozialversichert, sondern muss die Versicherungen aus dem Stipendium finanzieren. Auch ist der zeitliche und finanzielle Umfang eines möglichen Nebenjobs durch die Bestimmungen der Stipendiengeber oft stark eingeschränkt, so dass die Zuverdienst Möglichkeiten gering sind. Bei diesem Modell steht also die konzentrierte und zügige Bearbeitung des Promotionsthemas im Vordergrund.

Manche Promovierende verdienen ihren Lebensunterhalt durch Tätigkeiten außerhalb des Wissenschaftsbereichs und ohne starken thematischen Zusammenhang zu ihrem Promotionsthema, z.B. als Aushilfe, in der Gastronomie usw. oder werden durch Familienangehörige finanziert. Andere kombinieren auch unterschiedliche Finanzierungsarten, entweder zeitlich parallel oder nacheinander. Somit sind der Ausgestaltung der Finanzierungsform wenig Grenzen gesetzt. Einzig die ausreichende freie Zeit zum wissenschaftlichen Arbeiten verbleibt als knappe Ressource in dieser Lebensphase das entscheidende Zünglein an der Waage.

Chancengleich promovieren

Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen stehen selbstverständlich auch in der Forschung und Promotion alle Türen bei uns offen. So fördert unsere als familienfreundlich zertifizierte Hochschule die Gleichstellung von Frauen und Männern, investiert in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstützt die nachhaltige Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung. Die Koordinierungsstelle Chancengleichheit und Vielfalt bündelt diese Bemühungen und stellt allgemeine und weiterführende Informationen, sowie kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner, bereit (Link).

Wir erkennen die Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Promovierenden ausdrücklich an.

Ein zentrales Anliegen der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen ist der Ausbau familiengerechter Strukturen für eine nachhaltige Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Forschung. Um den Bedürfnissen von Studierenden, Wissenschaftler/innen und Mitarbeiter/innen gerecht zu werden, werden mehrere Möglichkeiten für eine Kinderbetreuung auf dem Campus angeboten:

In unserem Kindergarten LUfanten können unsere Hochschulangehörigen ihre Kinder im Alter von neun Monaten bis zum Schuleintritt ganztägig oder mit verlängertem Vormittagsangebot betreuen lassen. Neben dieser regulären Betreuung wurden zudem zwei Eltern-Kind-Zimmer E43/M013eingerichtet, um die Kinder in Notfällen selber betreuen zu können. Als Bestandteil einer lebensphasenorientierten Personalpolitik wurde ein E-Learning-Modul "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" entwickelt.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Finanzielle Unterstützung bieten spezielle Stipendien für Doktorandinnen mit Kind – zum Beispiel die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung (Link; Bewerbung jährlich möglich zum 30. November)

Obwohl viele Akademiker mit einer Beeinträchtigung leben, ist die Promotion mit Behinderung noch immer keine Selbstverständlichkeit. Vielfältige Unterstützungsangebote wollen hier Abhilfe schaffen.

Neben den oben beschriebenen allgemeinen Finanzierungsmöglichkeiten für die Zeit der Promotion, bieten verschiedene regionale und überregionale Stiftungen gezielt Förderangebote an für Promovierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.
Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und stellen Ihnen hierzu auf Anfrage auch eine Übersicht mit geeigneten Stiftungen zur Verfügung.

Forschungs- und Transferreferentin

Ernst-Boehe-Str. 4
67059 Ludwigshafen

B 105+49 621 5203-380

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Ernst-Boehe-Str. 4
67227 Ludwigshafen

B 105+49 621 5203-262+49 152 53043569