Immatrikulation
In der Regel erfolgt die Immatrikulation elektronisch im Bewerbungsportal. Sobald Sie eine Zusage erhalten haben, müssen Sie die Immatrikulation im Bewerbungsportal beantragen und die Dokumente zur Immatrikulation hochladen.
Bitte halten Sie sich in jedem Fall an die, in der Zulassung genannten Immatrikulationsfrist!
ErstsemesterInfo-Seite
Für eine erfolgreiche Immatrikulation, sind folgende Punkte zu beachten
1. Online-Immatrikulation beantragen
Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:
Beantragen Sie die Immatrikulation im Bewerbungsportal, bestätigen die Abfragen und ergänzen die fehlenden Informationen.
Die Immatrikulation kann nur durchgeführt werden, wenn Sie einen Zulassungsbescheid bzw. eine Studienplatzzusage erhalten haben.
2. Einzahlungsbeleg über den Semesterbeitrag und ggf. die Studiengebühr
Die Bankdaten der Landeshochschulkasse Mainz für die Überweisung des Semesterbeitrags und ggf. einer Studiengebühr finden Sie auf dieser Seite "Semesterbeitrag".
3. Elektronische Krankenversicherungsmeldung
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 SGB V müssen Studierende, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation an einer Hochschule das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorlegen. Weitere Infos finden Sie hier: "Krankenversicherung"
4. Personalausweis
Bitte laden Sie die Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises im Bewerbungsportal hoch.
5. Bewerbungsbezogene Unterlagen
Bitte informieren Sie sich im Bewerbungsportal, welche Bewerbungsbezogenen Dokumente noch fehlen und laden diese entsprechend hoch.
6. höheres Semester
Bei einer Zulassung in ein höheres Fachsemester erfolgt eine mündliche Beratung durch den Fachbereich.
Den entsprechenden Ansprechpartner/die entsprechende Ansprechpartnerin, finden Sie unter dem Studiengang auf unserer Studiengangübersicht
7. Passfoto für die StudiCard in elektronischer Form
Nähere Informationen und eine Anleitung zum Hochladen des Fotos erhalten Sie auf der Seite Studierendenausweis.
8. Generaleinwilligung für Minderjährige
Sind Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch minderjährig, dann müssen Sie Ihren Immatrikulationsunterlagen eine ausgefüllte und von Ihren/Ihrer/Ihrem Erziehungsberechtigten unterschriebene Generaleinwilligung für Minderjährige im Portal hochladen.
Nach erfolgreicher Immatrikulation durch das SSC-Studierendenmanagement erhalten Sie eine Info-E-Mail, in der Sie u.a. gebeten werden, sich im Portal einzuloggen, wo eine PDF-Datei mit Ihrer Matrikelnummer bereitsteht.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner/an Ihre Ansprechpartnerin.
Rücktritt von der Immatrikulation
Ein Rücktritt ist nur bis zum offiziellen Beginn der Lehrveranstaltungen möglich (Siehe Semestertermine).
Im Falle eines Rücktritts, senden Sie uns bitte den Antrag auf Rückerstattung zu