Praxissemester im Ausland
Planen Sie Ihr obligatorisches Auslandssemester als ein Praktikum bei einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung in einem Land der MOE-/GUS-Region zu absolvieren?
Folgende Informationen sollen Sie bei der Vor- und Nachbereitung des Auslandpraktikums unterstützen und die Anerkennung Ihres Auslandssemesters erleichtern.
Das obligatorische Auslandssemester findet im Studiengang IME in der Regel im 6. Semester statt. Damit Ihr obligatorisches Auslandssemester anerkannt wird, müssen Sie vor und nach dem praktischen Auslandssemester einige Formalitäten erledigen.
Vor dem praktischen Auslandssemester
Folgende Mindestvoraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Teilnahme am Seminar Auslandssemester (alle Termine)
- Nachweis über das Bestehen aller Modulprüfungen der ersten drei Studiensemester
- Englisch B2-Nachweis
- Russisch A1-Nachweis
- Antrag auf Genehmigung der Praktikantenstelle im Ausland
- Thema des Praxisberichtes wählen und mit dem Modulbeauftragten abstimmen
- Antrag ausfüllen
- Praktikumsvertrag beilegen
- spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praxissemesters im Fachbereich einreichen
- Genehmigung durch den Praktikumsbeauftragten im Fachbereich
Nach dem praktischen Auslandssemester
Folgende Formalitäten zur Anerkennung des Auslandssemesters müssen Sie erledigen:
- Nachweis über die Praktikantentätigkeit: eine Bescheinigung der Praxisstelle über Art und Dauer (Beginn/Ende) der Tätigkeit und die durchlaufenen Arbeitsbereiche.
Die Dauer des Praktikums umfasst mindestens 20 komplette Kalenderwochen ohne Unterbrechung. Der Arbeitsumfang soll mindestens 20 Arbeitsstunden pro Woche betragen und die Tätigkeit insbesondere in folgenden Arbeitsbereichen erfolgen:
- Management (insb. Strategisches/Internationales)
- Marketing/Vertrieb
- Marktforschung/Marktkommunikation
- Personal und Organisation
- Beschaffung/Logistik
- Controlling
- Schriftliche Dokumentation: ein mindestens 20 DIN-A-4-seitiger, zweiteiliger Praxisbericht:
- ein Erfahrungsbericht von mindestens 5 Seiten, in der Regel auf Englisch
- eine Aufarbeitung eines fachspezifischen Themas von mindestens 15 Seiten
- Abgabefrist: spätestens in der 1. Vorlesungswoche des Folgesemesters bei dem Assistenten des Fachbereichs
- Form: in gebundener Printversion
- Präsentation (inkl. einer elektronischen Version) über das praktische Auslandssemester im Rahmen einer Blockveranstaltung im Folgesemester
- Vorlage des ausgefüllten Fragebogens über das Auslandssemester
- Antrag auf Anerkennung des praktischen Auslandssemesters
Alle Unterlagen sowohl vor als auch nach dem praktischen Auslandssemester sind im Fachbereich vorzulegen.
Bitte, beachten Sie die Bewerbungsfristen bei Praktikumsprogrammen, Förderungen etc. sowie die für das praktische Auslandssemester im Bereich Internationale Angelegenheiten. Diese finden Sie auf den Seiten des Bereiches.