Mobilität mit Partnerländern
Für folgende Partnerländer und -hochschulen können Fördermittel über Erasmus+ beantragt werden:
Bosnien - Herzegowina | Albanien | Kirgisien |
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New University of Banja Luka | European University of Tirana | Kyrgyz Economic University named after M.Ryskilbekov |
International University of Sarajevo (IUS) | ||
Im Rahmen der Kooperation mit dem Partnerland Bosnien-Herzegowina können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: | Im Rahmen der Kooperation mit dem Partnerland Albanien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: | Im Rahmen der Kooperation mit dem Partnerland Kirgisien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: |
SMS | SMS | SMS |
STA | STA | STA |
STT | STT | STT |
Fördersätze SMS - Studierendenmobilität (Austauschsemester)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Partnerland | 650 Euro pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 800 Euro pro Monat |
Zu diesen Monatssätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Fördersätze ST - Dozenten- und Mitarbeiterinnen-Mobilität
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
Deutschland | Partnerland | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 120 Euro pro Tag | 84 Euro pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.