Mobilität für Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit Erasmus+ STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden: (Beispiele)
Allgemeine & technische Verwaltung
Bibliothek
Fachbereiche
Fakultäten
Finanzen
International Office
Öffentlichkeitsarbeit
Studierendenberatung
Technologie & Transfer
Weiterbildung
Weiterbildungsformate (Beispiele)
Hospitationen
Job Shadowing
Studienbesuche
Teilnahme an Workshops und Seminaren
Teilnahme an Sprachkursen
Teilnahme in International Weeks - link zur Datenbank
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
Stärkung der eigenen Kompetenzen wie Sprache, Interkulturelle Kompetenz, Kommunikation
Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Fördersätze Personalmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Im Projektjahr 2020/21 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 Euro am Tag |
Gruppe 2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro am Tag |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro am Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
100 km – 499 km | 180 Euro |
500 km – 1.999 km | 275 Euro |
2.000 km – 2.999 km | 360 Euro |
3.000 km – 3.999 km | 530 Euro |
4.000 km – 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.100 Euro |
Von der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen wird i.d.Regel eine Aufenthaltsdauer zwischen 2 Tagen und einer Woche gefördert.