Fördermöglichkeiten für Ihren Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt ist teuer, es gibt aber viele Möglichkeiten, Föderungen zu beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Fördermöglichkeiten sind als Zuschuss zu betrachten und nie komplett kostendeckend.
Die Kosten für einen Auslandsaufenthalt variieren stark von Land zu Land (Reisekosten, Lebenshaltungskosten etc.). Bitte beachten Sie dies bei der Auswahl Ihres Wunschlandes.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Ihren Auslandsaufenthalt:
- Erasmus+ Auslandspraktika
- Promos
- Stipendienstitung des Landes Rheinland-Pfalz
- Auslands-BaföG
- Bildungsfonds
- Studienkredite
Erasmus+ SMP Auslandspraktika
Ein kurzes VIDEO zum Thema - Auslandspraktikum mit Erasmus
Wenn Sie ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchten, können Sie sich im Bereich Internationale Angelegenheiten um ein Erasmus+ -Stipendium bewerben. Dieses Programm übernimmt teilweise die Praktikanten-Kosten, die den Firmen entstehen. Der Bereich Internationale Angelegenheiten sucht jedoch keinen Praktikumsplatz für Sie.
Die Erasmus-Charta für Studierende informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten, sowie darüber, was Sie in den jeweiligen Phasen des Programms von Ihrer Heimathochschule und der aufnehmenden Hochschule bzw. dem aufnehmenden Unternehmen erwarten dürfen.
Was kann gefördert werden?
- ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 60 Kalendertagen bis zu maximal 12 Monaten je Ausbildungszyklus
- Freiwillige- und Pflichtpraktika
- der praktische Teil einer Abschlussarbeit
- Praktika in fast allen Unternehmen oder Organisationen in Ländern der EU
- Praktika ab 2 Monaten Dauer können nicht nur während sondern auch nach Abschluss des Studiums gefördert werden (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der jeweiligen Studienphase erfolgt.
Was kann nicht gefördert werden?
- Praktika in Einrichtungen der EU
- Praktika in Projekten, die mit EU-Mitteln gefördert werden
- Praktika in Auslandsvertretungen der eigenen Nationalität
Fördervoraussetzungen
- neben einem Praktikumsplatz
- erfolgreicher Abschluss der ersten Hälfte Ihres Bachelorstudiums
- gute Kenntnisse der Landessprache, bzw. Unternehmenssprache
- während des Praktikums muss der/die Praktikant/in vor Ort wohnen (keine Grenzgänger)
Das Programm bietet folgende Leistungen
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule (Pflichtpraktikum) und im Unternehmen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen in vorheriger Absprache mit dem Studiengang
- einen monatlicher Mobilitätszuschuss
Mobilitätszuschüsse für 2022/23 | ||
Gruppen | Länder | Höhe monatlicher Zuschuss |
Gruppe 1 | Dänemark,Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 600 € |
Gruppe 2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 € |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Nordmazedonien, Türkei, Ungarn | 490 € |
TOP-UPS/Sonderförderungen
- 150 € zusätzliche Unterstütung für ein Auslandspraktkum
- Grünes Erasmus+
Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, wird das Programm mit gutem Beispiel vorangehen, indem die Teilnehmenden dazu angeregt werden, Verkehrsmittel mit geringerem CO2 -Ausstoß als Alternative zum Fliegen zu nutzen. Die Erasmus-Mittel werden auch in den Aufbau von Wissen und Verständnis für Nachhaltigkeit und Klimaschutz fließen, damit Europäer/innen die weltweit führenden Kompetenzen erwerben, die für die Schaffung nachhaltiger Gesellschaften, Lebensstile und Volkswirtschaften erforderlich sind.
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
- Inklusion und Vielfalt
Das neue Programm zielt darauf ab, die qualitative Wirkung seiner Maßnahmen zu erhöhen und Chancengleichheit sicherzustellen. Dazu richtet sich das Programm an Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund. Der Schwerpunkt wird auf benachteiligten Menschen liegen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, bildungsbezogenen Schwierigkeiten oder Migrationshintergrund, sowie Menschen, die in ländlichen und entlegenen Gebieten leben.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org - Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen, können Sondermittel beantragen.
Die Bewerbung um ein Stipendium ist jederzeit möglich, mussaber mindestens 2 Monate vor dem geplantenPraktikumsbeginn im Bereich Internationales vorliegen. Der Praktikumsplatz muss bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sein.
Bewerbung auf der online Plattform
Bitte lesen Sie sich das Anmeldeverfahren in Ruhe durch, bevor Sie an die Durchführung gehen und schicken danach alle Sie Ihre Unterlagen per email an mich; Originale in Papierform werden nicht mehr benötigt.
Allgemeine technische Voraussetzungen
1. das System akzeptiert nur Email Adressen, die ausschließlich Kleinbuchstaben enthalten und keine Microsoft -Adressen sind, z.B. outlook, hotmail, live
2. Die Online-Bewerbung wurde für Microsoft Internet Explorer Version 8 oder höher und Firefox 5 oder höher optimiert. Wir können nicht garantieren, dass die Bewerbung mit anderen Browsern ordnungsgemäß funktioniert. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um das Antragsformular auszudrucken. Adobe Acrobat Reader sollte vor Beginn der Bewerbungsprozesses installiert werden und kann hier heruntergeladen werden (Download Adobe Acrobat Reader).
Bewerben Sie sich bitte auf unsererBewerbungsformular - der Loginerfolgt mit Ihrem Campus Account (wie bei olat, Ihrer PC Anmeldung etc).
Bewerbungsunterlagen
- ausgedruckter und unterschriebener online-Antrag
- aktueller Notenauszug
- Motivationsschreiben (persönliche und fachliche Gründe für den Auslandsaufenthalt und eine kurze Darstellung der Finanzierung)
- Nachweis der Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache
- Praktikumsvertrag/Praktikumszusage - soweit schon vorhanden
Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Die Schweiz hat sich aufgrund des Ausgangs der Volksabstimmung zum Thema Freizügigkeit für das akademische Jahr 2014/15 leider vom Erasmus+ Programm ausgeschlossen.
Allerdings sollen weiterhin Praktika aus den Ländern des Erasmus+ Raums gefördert werden. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Schweizerische Kompetenzzentrum für Austausch und Mobilität der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit: www.ch-go.ch
weitere Infos
Bereich Internationale Angelegenheiten, Ernst-Boehe-Str. 4, Hauptgebäude Raum A 202 oder schreiben Sie eine email an Darijo Zivkovic
Downloads
Promos
Promos unterstützt mit einer Teilförderung (Aufenthaltsstipendien und Fahrtkostenzuschüsse): Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule
kurzfristige Studienaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
Praktikum im Ausland
außerhalb des Erasmusprogramms
Fördersätze: die Mindestförderdauerrichtet sichnach der Dauer des Aufenhaltes
bis zu 6 Wochen | 1 Monatsrate |
6 Wochen - 3 Monate | 1,5 Monatsraten |
mehr als 3 Monate | 2 Monatsraten |
die aktuellen Fördersätze finden Sie hier
Fördervoraussetzung:
Mindestdurchschnittsnote von 2,5
Mindestaufenhaltsdauer: 6 Wochen
Einzureichende Unterlagen:
aussagekräftiges Motivationsschreiben
Lebenslauf
aktueller Notenauszug mit Durchschnittsnote
unterschriebener Antrag
Kopie des Praktikumsvertrages ( falls zum Zeitpunkt der Bewerbung schon vorhanden)
Für Praktika im Erasmusraum beantragen Sie bitte ein Erasmus-Stipendium
Bewerbungsfristen:
15. November für das darauffolgende Sommersemester
15. April für das darauffolgende Wintersemester
Auswahlverfahren:
die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt zeitnah, d.h. Anfang Januar und Ende April durch eine Auswahlkommission bzw. nach dem 4-Augen Prinzip nach folgenden Kriterien: Vollständigkeit der Unterlagen
aussagekräftiges Motivationsschreiben
aktuelle Durchschnittsnote
evtl. Einkommen im Rahmen eines Auslandspraktikums wird berücksichtigt
Bitte bewerben Sie sich für eine Teilförderung durch Promos mit diesem Formular inkl. aller erforderlichen Unterlagen und schicken Sie Ihre Bewerbung per email an: darijo.zivkovic@hwg-lu.de
Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz
An den Hochschulen in Rheinland-Pfalz können Studierende sich für eine Teilförderung aus den Stipendienmitteln des Landes Rheinland-Pfalz bewerben für
Auslandsaufenthalte an einer ausländischen Hochschule
- Praktikum im Ausland
- Die Höhe der Fördersätze orientiert sich an den Promos-Teilstipendien. Nicht gefördert werden können Aufenthalte im Erasmus+ Raum.
Fördervoraussetzungen
Mindestdurchschnittsnote von 2,0
Einzureichende Unterlagen
- Aussagekräftiges Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- aktueller Notenauszug mit Durchschnittsnote
- unterschriebener Antrag
- Praktikumsvertrag
Bewerbungsfristen: 2 Monate vor dem Auslandsvorhaben
Auswahlverfahren
die Auswahl der Stipendiatinnen undStipendiaten erfolgt zeitnah, d.h. Anfang Januar und Ende Aprildurch eine Auswahlkommission bzw. nach dem 4-Augen Prinzip nach folgenden Kriterien
- Vollständigkeit der Unterlagen
- aussagekräftiges Motivationsschreiben
- aktuelle Durschnittsnote
- Praktikumsvergütungen werden bei der Vergabe der Teilförderung berücksichtigt
Bitte bewerben Sie sich für eine Teilförderung durch Mittel der Stipendienstiftung mitdiesemFormularinkl. aller erforderlichen Unterlagen und schicken Sie Ihre Bewerbung per email an: darijo.zivkovic@hwg-lu.de
Auslands-BaföG
Fördervoraussetzungen weltweit:
- Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland sein
- Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Praktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein muss. Ferner muss die vorgeschriebene Dauer mindestens zwölf Wochen betragen und das Auslandspraktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein. Zudem muss die Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.
- Förderung von freiwilligen Auslandspraktika ist möglich
- die Ausbildungsstätte in Ausland muss mit einer deutschen vergleichbar sein
- Vor dem Auslandsaufenthalt muss schon 1 Jahr in Deutschland, einem Staat in der EU oder in der Schweiz in etwa der Fachrichtung studiert worden sein ; bei MA-Studenten wird BA-Studium angerechnet, d.h. gefördert werden kann auch ein Auslandspraktikum im 1. oder 2. Semester.
- Das Auslandssemester wird nicht auf die Förderhöchstdauer angerechnet. Wer grundsätzlich keinen Anspruch auf Inlands Bafög hat, bekommt auch kein Auslands Bafög; grundsätzlich meint nicht rechnerisch. Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb der Förderhöchstdauer beginnen; Angaben zur Höhe des Länderzuschlags finden Sie auf den Seiten des Bmbf. Die Zuständigkeit liegt beim Ausland-Bafög für das ganze Bundesgebiet für bestimmte Ländergruppen bei ausgewählten Ämtern. Nähere Informationen zum Auslands-BAFÖG und Antragsformulare zum downloaden s. unter https://www.bafög.de/de/antragstellung-302.php
Bildungsfonds
Die Deutsche Bildung bietet eine Studienförderung für ein Auslandssemester an. In der Deutschen Bildung sind 5 Unternehmerfamilien aktiv, die als Gesellschafter und Investoren mit Hilfe eines Studienfonds finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für ein Auslandssemester anbieten.
Voraussetzungen
- hohe Studienmotivation
- Auslandssemester im Rahmen eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule
- Noten (eine eher untergeordnetet Rolle)
unerheblich sind:
- Studienfach
- Semester
Leistungen
- 100 - 100 €/Monat schon ab 4 Monate Förderzeit für Lebenshaltungs- und Studienkosten im Ausland
- zusätzliche Einmalzahlung, z.B. für Studiengebühren und Flugticket
- eine gesamtsumme zwischen 3.500 und 25.000€ sind möglich
- Rückzahlung erfolgt anteilig vom späteren Einkommen
Die Studienförderung kann problemlos mit anderen Finanzierungsquellen kombinierbar
Weitere Inforamtionen unter:
www.deutsche-bildung.de
Studienkredite
Ein Studienkredit ist grundsätzlich die schlechteste Möglichkeit ein Studium bzw. ein Auslandssemester zu finanzieren - aber es ist oft das letzte Mittel. Deshalb sollten Sie sich vor Abschluss eines Studienkredits vorher genau über die verschiedenen Angebote erkundigen. In der CHE-Broschüre CHE-Studienkredit-Test 2017 werden 43 Studienkredite und Bildungsfonds verglichen; diese Broschüre können Sie kostenlos downloaden www.che-studienkredit-test.de
Ein Abschlussdarlehen für die letzten 2 Studienjahre kann auch für Auslandsaufenthalt genutzt werden und kann eine Alternative zum Bildungskredit der KfW sein.
Darauf sollten Sie bei der Aufnahe eines Darlehens oder Kredites auf alle Fälle achten:
- Langfristige Auszahlung
- Karenzzeit bei der Rückzahlung
- Festzins, möglichst über die gesamte Laufzeit
- Stundung der Zinsen während der Laufzeit, ansonsten verringert sich die ausgezahlte Summe
Bei Abbruch des Studiums wird Rückzahlung sofort fällig.