Studienplatzsuche
Kann ich auf Englisch studieren?
Wie viel Plätze gibt es pro Semester für Nicht-EU-AusländerInnen?
Hat die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen ein Studentenwohnheim?
Kann ich mich mit der Bewerbung für das Studium für einen Platz im Wohnheim bewerben?
Prüfung von Zulassungsvoraussetzungen
Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)?
Welche Art der ausländischen Schulbildung wird als HZB anerkannt?
Welche Nachweise über die ausreichenden Deutschkenntnisse werden anerkannt?
Der Nachweis der Deutschkenntnisse ist älter als 2 Jahre. Ist dieser noch gültig?
Bewerbung
Soll ich mich über UniAssist bewerben?
Ist die Online-Bewerbung ausreichend?
Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Wann verliert man den Prüfungsanspruch?
Soll ich die Unterlagen im Original vorlegen?
Soll ich meine Bewerbungsunterlagen per Post schicken oder kann ich sie auch persönlich abgeben?
Was bedeutet fristgerechte Bewerbung?
Werde ich benachrichtigt wenn meine Bewerbungsunterlagen eingegangen sind?
Kann ich mich nur mit meinem Lebenslauf bewerben?
Kann ich Bewerbungsunterlagen nachreichen?
Bei der Bewerbung ist ein Fehler aufgetreten. Was soll ich tun?
Kann ich die Antragsdaten nachträglich ändern?
Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt?
Lohnt es sich telefonisch nachzufragen, wie meine Zulassungschancen aussehen?
Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?
Kann ich mich einschreiben und dann den Studiengang wechseln?
Bekomme ich meine Bewerbungsunterlagen zurück
Zuerst Zulassung, dann Studienvisum oder umgekehrt?
Einschreibung
Welche Unterlagen soll ich zur Einschreibung mitbringen?
Muss ich die Bescheinigung der Krankenkasse einreichen?
Semesterbeitrag? Ist das Studium gebührenpflichtig?
Ist das Semesterticket im Semesterbeitrag enthalten?
Wo kann ich das Semesterticket kaufen?
Orientierung an der Hochschule
Muss ich in der Einführungswoche anwesend sein?
Studienplatzsuche
Was ist der Unterschied zwischen den zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen?
In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen vergeben werden. Bei der Bewerbung stellen Sie einen Antrag auf Zulassung. Für einen zulassungsfreien Studiengang dagegen werden alle Bewerber zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei der Bewerbung stellen Sie einen Antrag auf Einschreibung.
Kann ich auf Englisch studieren?
Nein. An der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen gibt es keine Studiengänge, die ausschließlich auf Englisch angeboten werden. Obwohl einzelne Vorlesungen auf Englisch gehalten werden, ist Deutsch Hauptunterrichtssprache. Ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache sind eine unabdingbare Zulassungsvoraussetzung.
Was ist eine Ausländerquote?
Die Quote für Ausländische Studierende (Ausländerquote) beträgt 5% der gesamten Studienplätze. Unter diese Quote fallen nur Bewerber und Bewerberinnen, die keine deutsche oder EU- Staatsangehörigkeit haben und die Ihren Schul- oder Bachelor-Abschluss nicht in Deutschland oder einem Land der EU erworben haben.
Wie viel Plätze gibt es pro Semester für Nicht-EU-AusländerInnen?
In zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen gibt es 1 - 3 Plätze/Studiengang für Nicht-EU-Ausländer:innen - entsprechend der Ausländerquote von 5%
In den konsekutiven Masterstudiengängen gibt es 1 - 2 Plätze/Studiengang für Nicht-EU-Ausländer:innen
Kann ich mit einem Studienabschluss aus einem außereuropäischen Ausland in Deutschland einen konsekutiven Master belegen?
Ja, unter der Voraussetzung, dass Ihr Abschluss an unserer Hochschule anerkannt wird.
Hat die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen ein Studierndenwohnheim?
Ja. Das Studierendenwerk Vorderpfalz besitzt und verwaltet das Studentenwohnheim in Ludwigshafen. Den Studierenden der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen stehen 187 Plätze zur Verfügung.
Kann ich mich mit der Bewerbung für das Studium für einen Platz im Wohnheim bewerben?
Ja. Die Bewerbung für Erstsemester auch ohne Zulassungsbescheid möglich ist; der kann später nachgereicht werden.
Prüfung von Zulassungsvoraussetzungen
Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)?
Hochschulzugangsberechtigung bedeutet ausreichende Schulbildung, die zum Studium an einer Hochschule/Universität berechtigt. In einigen Fällen müssen noch Studienzeiten aus dem Heimatland oder eine Feststellungsprüfung vorgelegt werden.
Wer ist Bildungsinländer?
Bildungsinländer sind Personen, die Ihre HZB
- an einer deutschen Schule in Deutschland oder
- an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.
Wer ist Bildungsausländer?
Bildungsausländer sind Personen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, und Ihre HZB
- an einer ausländischen Schule im Inland oder
- an einer ausländischen Schule im Ausland oder
- an einer deutschen Schule im Ausland eine nicht deutsche HZB erworben haben.
Bildungsausländer müssen eine ausreichende Vorbildung nachweisen, die das Studium an einer deutschen Hochschule/Universität ermöglicht (der deutschen HZB gleichgestellt wird). In diesem Fall wäre der direkte Zugang zum Studium möglich. In anderen Fällen ist kein direkter Zugang zum Studium möglich.
Welche Art der ausländischen Schulbildung wird als HZB anerkannt?
Der Datenbank des Kulturministeriums anabin können Sie entnehmen, welche ausländischen Abschlüsse mit den deutschen Abschlüssen vergleichbar sind bzw. welche Art der ausländischen Bildung welcher Art der deutschen HZB entspricht oder ob Sie neben Ihrem Schulabschluss noch Studienzeiten nachweisen oder an ein Studienkolleg müssen.
Muss ich Englisch können?
Ja. Obwohl die Hauptunterrichtssprache Deutsch ist, sind Englischkenntnisse mindestens auf dem Mittelstufenniveau erforderlich. In allen Bachelor- und Masterstudiengängen werden einzelne Vorlesungen auf Englisch gehalten, so dass Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem europäischen Referenzrahmen vorausgesetzt werden.
Welche Nachweise über die ausreichenden Deutschkenntnisse werden anerkannt?
Es werden ausschließlich folgende Prüfungenanerkannt:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 2)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe – (DSDII - in allen Teilen)
- Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF - Level 4 in allen Teilen)
- Telc C1 Hochschule mit mindestens befriedigend
- Prüfung des Goethe-Instituts mit einem Ergebnis der Niveaustufe 5 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (C1)
- ÖSD C1
Der Nachweis der Deutschkenntnisse ist älter als 2 Jahre. Ist dieser noch gültig?
Ja, wenn man nach dem Abschluss der Deutschprüfung in Deutschland studiert. Alle anderen Fälle sind Einzelfallprüfungen/werden im Einzelfall geprüft.
Bewerbung
Soll ich mich über UniAssist bewerben?
Nein.
Wie bewerbe ich mich?
- Zulassungsfreie Studiengänge
Bewerbung für einen Platz in einem zulassungsfreien Bachelorstudiengang und alle konsekutiven Masterstudiengänge wird im ersten Schritt über das Onlineportal durchgeführt. Sie füllen den Antrag auf Einschreibung aus und lassen diesen mit allen anderen Unterlagen der Hochschule zukommen. Danach wird geprüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Wenn das der Fall ist, dann werden Sie informiert und können sich innerhalb einer festgesetzten Frist bei Vorlage von allen erforderlichen Unterlagen einschreiben. Es werden keine Zulassungsbescheide verschickt.
- Zulassungbeschränkte Studiengänge
Bewerbung für einen Platz in einem zulassungsbeschränktem Studiengang erfolgt in 2 Schritten:
1. Registrierung im DoSV (Hochschulstart)
2. Bewerbung im Online Portal der HWG (Antrag auf Zulassung)
Nachdem das Auswahlverfahren abgeschlossen ist, erhalten übe das DoSV ein Studienplatzangebot, das sie fristgerecht annehmen müssen; danach werden die Zulassungsbescheide verschickt. Erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, dann müssen Sie alle, für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen/Nachweise (Auflistung steht auf dem Bescheid) innerhalb der gesetzten Frist bei uns einreichen.
Werde ich benachrichtigt wenn meine Bewerbungsunterlagen eingegangen sind?
Nein. Wir sind nicht in der Lage über den Eingang der Bewerbung zu informieren. Wenn Sie eine "Eingangsbestätigung" wünschen, legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine ausreichend frankierte Postkarte mit Ihrer Anschrift bei. Wir schicken Ihnen die Karte abgestempelt zurück.
Sie können den Status Ihrer Bewerbung zu jeder Zeit in Ihrem online Portal unserer Hochschule einsehen; dort ist auch der Posteingang vermerkt.
Ist die Online-Bewerbung ausreichend?
Nein. Die Online-Bewerbung ist verpflichtend, jedoch nicht ausreichend. Nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschlossen haben, drucken Sie den Antrag auf Zulassung/Einschreibung zusammen mit dem Kontrollblatt aus (das Kontrollblatt bleibt bei Ihnen). Legen Sie dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung/Einschreibung die erforderlichen Unterlagen bei. Komplette Bewerbungsunterlagen in Papierform schicken Sie per Post an den Bereich Internationale Angelegenheiten der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen oder bringen Sie die Unterlagen persönlich vorbei.
Was ist ein Kontrollblatt?
Das Kontrollblatt behalten Sie für Ihre Unterlagen. Bewahren Sie dieses bis zum Schluss des Bewerbungsverfahrens, weil auf diesem Blatt die Zugangsdaten zum Onlineportal stehen, mit denen Sie prüfen können, auf welchem Stand Ihre Bewerbung ist.
Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?
- Schul- und Hochschulzeugnisse
- Nachweis der Deutschkenntnisse
- Nachweis eines Vorpraktikums (für den Studiengang Soziale Arbeit)
- Nachweis aus Studienzeiten in Deutschland (falls Sie an einer anderen Hochschule/Universität immatrikuliert waren): Immatrikulationsbescheinigung/ Leistungsnachweise/ Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Lebenslauf in deutscher Sprache
- Kopie des Passes, und - falls vorhanden - der Aufenthaltsgenehmigung und des Zusatzblattes bzw. einer Fiktionsbescheinigung
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bei einem Hochschulwechsel benötigt. Eine solche Bescheinigung wird von Ihrer bisherigen Hochschule ausgestellt und beinhaltet Informationen, ob Sie den Prüfungsanspruch verloren haben oder nicht.
Wann verliert man den Prüfungsanspruch?
Der Prüfungsanspruch wird verloren, wenn ein Student/eine Studentin eine Modul- oder eine Fachprüfung endgültig nicht bestanden hat.
Soll ich die Unterlagen im Original vorlegen?
Nein.Alle Dokumente aus Ihrem Heimatland müssen als beglaubigte Kopien des Originals und in beglaubigter Übersetzung in eine gängige europäische Sprache (Englisch, Französisch oder Deutsch) vorgelegt werden. Kopien beglaubigter Dokumente werden nicht akzeptiert!
Soll ich meine Bewerbungsunterlagen per Post schicken oder kann ich sie auch persönlich abgeben?
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen per Post schicken oder auch persönlich abgeben. Im jedem der Fälle muss das fristgerecht erfolgen.
Was bedeutet fristgerechte Bewerbung?
Die Bewerbung ist nur fristgerecht, wenn Ihre Unterlagen für zulassungsbeschränkte Studiengänge bis zur festgesetzten Bewerbungsfrist bei uns eingegangen sind. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Bewerbungsfristen finden Sie auf der homepage.
Kann ich mich nur mit meinem Lebenslauf bewerben?
Nein. Die Online-Bewerbung ist verpflichtend. Darüber hinaus können nur vollständige Bewerbungsunterlagen ins Zulassungsverfahren aufgenommen werden.
Kann ich Bewerbungsunterlagen nachreichen?
Ja, Nachweis der Deutschkenntnisse und/oder Feststellungsprüfung bis max. 14 Tage nach Bewerbungsschluss. Alle anderen Unterlagen müssen fristgerecht vorliegen.
Bei der Bewerbung ist ein Fehler aufgetreten. Was soll ich tun?
Sollten während der Online-Bewerbung Probleme auftreten (z.B. Ausdruck des Zulassungsantrags ist nicht möglich, die Daten werden vom System nicht akzeptiert etc.), müssen Sie sich neu bewerben, da Ihre Daten nicht zwischengespeichert werden.
Kann ich die Antragsdaten nachträglich ändern?
Die während der Online-Bewerbung auftretenden Fehler (Tippfehler oder Vertauschen von Vor- und Nachnamen) können noch über die Navigationsleiste (im Online-Portal links) geändert werden. Nachdem Sie den Antrag abgeschlossen und eine Bewerbernummer bekommen haben, ist keine Änderung mehr möglich. Wenn die Fehler schwerwiegend sind, sollten Sie einen neuen Antrag ausfüllen.
Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt?
Die Zulassungsbescheide werden ca. 3 Wochen nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist verschickt.
Lohnt es sich telefonisch nachzufragen, wie meine Zulassungschancen aussehen?
Nein. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir am Telefon keine ausführlichen Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung geben können. Die Auswahl wird kurz vor der Verschickung der Zulassungsbescheide getroffen. Davor kann keine Aussagezu Ihren Zulassungschancen gemacht werden.
Den Status Ihr Bewerbung können Sie aber jederzeit im Online Portal der Hochschule mit Ihren Zugangsdaten einsehen.
Kann ich mich einschreiben und dann den Studiengang wechseln?
Nein, nicht direkt nach der Einschreibung. Bis zum 3. Semester können Sie den Studiengang wechseln, soweit Plätze frei sind. In allen Fällen benötigen Sie die Zustimmung der Ausländerbehörde
und Sie müssen sich erneut für das 1. Semester bewerben - ein einfacher Wechsel ist nicht möglich.
Bekomme ich meine Bewerbungsunterlagen zurück?
Ja, wenn Sie uns einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag schicken.
Zuerst Zulassung, dann Studienvisum oder umgekehrt?
Wenn Sie sich im Ausland (nicht in Deutschland) befinden, müssen Sie vor Ihrer Einreise mit Ihrem Zulassungsbescheid bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Studentenvisum beantragen. Dabei sollte der Zulassungsbescheid von einer Hochschule/Universität oder andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie zum Studium zugelassen werden, ausreichen.
Befinden Sie sich bereits im Inland, dann müssen Sie Ihren Aufenthaltstitel und/oder Zusatzblatt bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen bzw. ändern lassen.
Einschreibung
Welche unterlagen soll ich zur Einschreibung mitbringen?
Die Auflistung der benötigten Unterlagen oder Nachweise finden Sie auf dem Zulassungsbescheid
In der Regel sollen Sie mitbringen:
- Pass (Original, keine Kopie)
- Gültige Aufenthaltsdokumente (Aufenthaltstitel + ggf. Zusatzblatt, Fiktionsbescheinigung etc.)
- Versicherungsbescheinigung
- Einzahlungsbeleg des Semesterbeitrags
Diese Liste ist nicht abschließend
Was sind die gültigen Ausenthaltsdokumente?
Ein Aufenthaltstitel nach § 16 AufenthG ist nur in Verbindung mit dem Zusatzblatt gültig. Auf dem Zusatzblatt steht, was der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ist (z.B. Studium).
Mein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken ist noch gültig. Muss ich nach der Immatrikulation ein neues Zusatzblatt beantragen?
Ja. Der Aufenthaltstitel wird nur für Studium an einer bestimmten namentlich genannten Hochschule oder Universität erteilt. Wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren oder ein Studienkolleg oder einen Sprachkurs besucht haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde ein neues Zusatzblatt beantragen, auch wenn Ihr Aufenthaltstitel noch gültig ist. In diesem Fall ändert sich nur der Zweck des Aufenthalts; auf dem Zusatzblatt muss stehen „…berechtigt zum Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen…“
Muss ich die Bescheinigung der Krankenkasse einreichen?
Ja. Für alle Studierenden gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Deswegen müssen Sie bei der Einschreibung den Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes vorlegen. Die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist Ihnen überlassen. Allerdings gilt die Regel, dass bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester die Studierenden bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein müssen.
Für die erfolgreiche Einschreibung müssen Sie entweder
- eine Versicherungsbescheinigung mit der Angabe der Betriebsnummer der Krankenkasse und Ihrer Versichertennummer oder
- eine Versicherungsbescheinigung mit einer oder zwei Meldebescheinigungen vorlegen.
Semesterbeitrag? Ist das Studium gebührenpflichtig?
Nein. Der Semesterbeitrag wird oft mit Studiengebühren verwechselt. Das Studium in Deutschland ist grundsätzlich gebührenfrei. Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Betrag, den die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen entgegen nimmt und an die Studierendenschaft und das Studierendenwerk Vorderpfalz weiterleitet. Jeder/jede Student/-in muss diesen Beitrag für jedes Semester zahlen.
Zum Beantragen des Visums brauche ich eine Einschreibe-/Immatrikulationsbescheinigung. Wo und wann bekomme ich diese?
Wenn Sie sich innerhalb der gesetzten Frist eingeschrieben haben, bekommen Sie sofort eine solche Bestätigung. Dies ist noch kein Studierendenausweis, gilt als vorübergehende Bestätigung darüber, dass Sie als ordentlicher/-e Student/-in eingeschrieben sind. In der Regel reicht eine solche Bestätigung zum Beantragen des Visums bzw. Änderung des Zusatzblattes.
Ist das Semesterticket im Semesterbeitrag enthalten?
Nein. Der Preis für das Semesterticket ist nicht im Semesterbeitrag enthalten. Es ist den Studierenden überlassen, ob Sie ein Semesterticket kaufen oder nicht.
Wo kann ich das Semesterticket kaufen?
Das Ticket können Sie in jedem regionalem VRN-Zentrum oder in den Reisezentren der Deutschen Bahn kaufen.
Orientiereung an der Hochschule
Muss ich in der Einführungswoche anwesend sein?
Nein. Es besteht keine Anwesenheitspflicht, aber Sie werden in alle wichtigen Themen, die für Ihr Studium von Bedeuting sind, eingeführt. Diese Möglichkeit werden Sie im Laufe Ihres Stuidums nicht mehr erhalten.
Kann ich die StudiCard als Semesterticket benutzen?
Nein. Die StudiCard ist kein Semesterticket. Das Semesterticket ist immer nur mit dem Studierendenausweis gültig.
Soll ich jedes Semester meinen Aufenthaltstitel vorlegen?
Ja. Sie müssen Ihren aktuellen Aufenthaltstitel im StudierendenServiceCenter vorlegen, ansonsten können Sie sich nicht für das nächste Semester zurückmelden.