Bevor Sie sich bewerben, informieren Sie sich bitte mit dem folgenden Video über den Bewerbungsablauf. Genaue Informationen zu unseren Zulassungsbedingungen finden Sie im Anschluss auf dieser Seite.
Bewerbungsunterlagen für Bachelorstudiengänge
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen (europäischen und Nicht-EU) Schul- und Hochschulzeugnissen müssen sich an unserer Hochschule online bewerben.
Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung vorgelegt werden (15.1. für das darauffolgende Sommersemester/ 15.7. für das darauffolgende Wintersemester):
- Schul- und Hochschulzeugnisse; länderspezifische Informationen finden Sie unter: https://anabin.kmk.org/
- Nachweis der Deutschkenntnisse
- Nachweis eines Vorpraktikums (für den Studiengang Soziale Arbeit)
- Nachweis aus Studienzeiten in Deutschland (falls Sie an einer anderen Hochschule/Universität immatrikuliert waren): Immatrikulationsbescheinigung/ Leistungsnachweise/ Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Lebenslauf in deutscher Sprache
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und des Zusatzblattes bzw. eine Fiktionsbescheinigung
- Kopie des Passes
- ausgedruckter und unterschriebener Zulassungsantrag bzw. Antrag auf Einschreibung
WICHTIG! Alle Dokumente aus Ihrem Heimatland müssen als beglaubigte Kopien des Originals und in beglaubigter Übersetzung in eine gängige europäische Sprache (Englisch, Französisch, Spanisch oder Deutsch) vorgelegt werden. Kopien beglaubigter Dokumente werden nicht akzeptiert!
Schul- und Hochschulzeugnisse
- Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland mit Notenlisten (Baccalauréat, Matura, High School Diploma, Oberschulzeugnis etc.): Ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung zum Studium auch an unserer Hochschule berechtigt, wird vom Bereich Internationale Angelegenheiten geprüft.
- Bewerberinnen und Bewerber aus China, der Mongolei und Vietnam müssen ihre Zeugnisse von der Akademischen Prüfstelle in Peking, Ulan Bator bzw. Hanoi prüfen lassen; das Zertifikat der Prüfstelle ist im Original der Bewerbung beizulegen.
- Gegebenenfalls Zeugnis der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs für ein betriebswirtschaftliches Studium: Für ein betriebswirtschaftliches Studium kann nur das Abschlusszeugnis eines W-Kurses anerkannt werden. Das Zeugnis muss immer zusammen mit den relevanten Schul- und Hochschulzeugnissen aus dem Heimatland vorgelegt werden.
- Gegebenenfalls Zeugnis der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs für ein Studium der Sozialen Arbeit oder Pflege: Für ein Studium in den Bereichen Soziale Arbeit und Pflege kann nur das Abschlusszeugnis eines W- oder S-Kurses anerkannt werden. Das Zeugnis muss immer zusammen mit den relevanten Schul- und Hochschulzeugnissen aus dem Heimatland vorgelegt werden.
- Gegebenenfalls Zeugnis der Feststellungsprüfung für ein Studium der Wirtschaftsinformatik: Für ein Studium im Studeingang Wirtschaftsinformatik kann nur das Abschlusszeugnis eines W- oder T-Kurses anerkannt werden. Das Zeugnis muss immer zusammen mit den relevanten Schul- und Hochschulzeugnissen aus dem Heimatland vorgelegt werden.
Studienkollegs in Rheinland-Pfalz
BewerberInnen, die die Hochschulzugangsberechtigung nicht besitzen und ein Studienkolleg in Rheinland-Pfalz besuchen möchten, bewerben sich bitte direkt beim
- Studienkolleg für Hochschulbewerber:innen an der Hochschule Kaiserslautern
- Studienkolleg für Hochschulbewerber:innen an der Universität Mainz
weitere Studienkollegs in Deutschland finden Sie unter: http://www.studienkollegs.de/
Sprachkenntnisse
Nachweis der Deutschkenntnisse
- DSH-2, ausgestellt von einer Universität in Deutschland
- C1 Nachweis des Goethe-Instituts
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung in einem Studienkolleg
- TestDaf-Prüfung auf dem Niveau 4 in allen 4 Teilbereichen
- Deutsches Sprachdiplom II der Kulturministerkonferenz (DSD II) auf dem Niveau C1 in allen 4 Teilen
- ÖSD C1
- telc Deutsch C1 Hochschule mit "befriedigend", "gut" oder "sehr gut" bestanden
Achtung: Ein Nachweis über die Anzahl der abgeleisteten Stunden ist nicht ausreichend!
Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse von einer privaten Sprachschule kann nicht anerkannt werden. Sollte der Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse älter als 3 Jahre alt sein und Sie nach dem Ablegen der Deutschprüfung kein Hochschulstudium in deutscher Sprache aufgenommen bzw. erfolgreich absolviert haben, kann der Nachweis nicht mehr anerkannt werden.
Sollten Sie nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, so können Sie sich an einen der Anbieter in der Region Mannheim/Ludwigshafen wenden.
Englischkenntnisse
Für alle Studiengänge sind Englischkenntnisse auf mindestens Mittelstufenniveau erforderlich, ein Nachweis muss nicht vorgelegt werden. Der Englischunterricht orientiert sich am Niveau der Studierenden mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung, d. h. mindestens 5-7 Jahre Englisch.
Praktikum
Für den Studiengang Soziale Arbeit:
Nachweis eines 3-monatigen Vorpraktikums im Bereich Soziale Arbeit
(s. checkliste) oder eine entsprechende Berufstätigkeit
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie außerdem die Visabedingungen bezüglich Studienvisa in Ihrem Herkunftsland. Wenden Sie sich an das dortige deutsche Konsulat.
Spätestens bei der Einschreibung müssen Sie ein gültiges Studienvisum vorlegen. Ohne gültiges Studienvisum ist keine Einschreibung möglich!