Versicherungen während des Auslandssemesters
Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, müssen auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten.
Während Ihres Auslandssemesters sind Sie nicht über die Unfallversicherung unserer Hochschule versichert und auch der Krankenverscherungsschutz bedarf einer genaueren Prüfung.
Krankenversicherung
EU inkl. Türkei
während Ihres Auslandssemesters innerhalb der EU (inkl. Türkei) sind Sie über die europäische Gesundheitskarte Ihrer Ersatzkasse, die Europäsche Krankenversicherungs Karte (EHIC) automatisch in diesen Ländern krankenversichert. Sie erhalten die in diesen Ländern landesüblichen Leistungen. Welche dies sind, und ob eine zusätzliche private Auslandskrankversicherung sinnvoll ist, erfahren Sie von Ihrer Krankenversicherung.
Nicht eingeschlossen in die EHIC ist ein Rücktransport ins Heimatland und/oder eine Behandlung im Ausland im Falle einer Corona Erkrankung.
außerhalb EU und der Türkei
Für alle Länder außerhalb dieser Region müssen Sie eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
An einigen Partnerhochschulen ist eine obligatorische Krankenversicherung vor Ort vorgeschrieben, z.B. In Australien oder Japan. In diesen Fällen ist aber der Rücktransport ins Heimatland nicht eingeschlossen, so dass auch in diesem Fall der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversichrung empfohlen wird.
DAAD Gruppenversicherung
Studierende, die über ein Erasmus-Stipendium, ein Promos-Stipendium oder ein DAAD-Stipendium gefördert werden, können über den DAAD eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Nähere Informationen finden Sie hier