Beurlaubung (Urlaubssemester)
Wenn Sie in einem Semester aus wichtigen Gründen nicht an den zur Erreichung des Studienziels erforderlichen Lehrveranstaltungen teilnehmen können, können Sie auf Antrag beurlaubt werden. Eine Beurlaubung kann nur bei fristgerecht eingegangenem Antrag und Vorliegen wichtiger Gründe erfolgen.
Studierende im ersten Fachsemester und ins höhere Semester eingestufte Neueinschreiber:innen können grundsätzlich nicht beurlaubt werden.