Ende Oktober 2024 besuchte unser Studienkurs unter der Leitung von Prof. Dr. Kohl das Arbeitsgericht Mannheim und nahm an fünf Kammerterminen teil. Die Kammer bestand aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die jeweils die Interessen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vertreten. Ehrenamtliche Richter werden von ihren Unternehmen ernannt und üben ihr Amt für eine Dauer von vier Jahren aus.
Bei Arbeitsgerichtsverfahren findet zunächst eine Güteverhandlung statt. Führt diese zu keiner Einigung, wird ein Kammertermin angesetzt. Zu Beginn des Kammertermins prüfen die Richter die Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter. Weitere schriftliche Anträge und Informationen der Parteien werden dabei berücksichtigt. Der Richter fasst den Sachverhalt zusammen und hebt strittige Punkte hervor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben erneut die Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen.
Rechtsanwälte können, müssen jedoch nicht hinzugezogen werden. Arbeitnehmer können ohne rechtlichen Beistand erscheinen, was jedoch oft nachteilig ist, da sie ihre Rechte nicht immer ausreichend kennen. Für finanziell benachteiligte Arbeitnehmer gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe oder Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung zu beantragen.
Im weiteren Verlauf eines Kammertermins können Beweise, z. B. durch Zeugenaussagen oder Dokumente, eingebracht werden. Der Termin kann mit einer Einigung, einer Vertagung oder einer weiteren Verhandlung enden. Nach Abschluss beraten sich der Richter und die ehrenamtlichen Richter über den Fall.
Statement von Daphne Andringa:
"Besonders gefallen hat mir die praxisnahe Erfahrung über den Ablauf eines Kammertermins. Auch zeigt es mir, wie wichtig es ist, dass sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer besonders gut über Ihre Rechte und Pflichten informieren."
Statement von Nina Schick:
"Die Exkursion war für mich persönlich sehr interessant und spannend. Es hat mich sehr beeindruckt, wie das Arbeitsgericht arbeitsrechtliche Streitfälle untersucht und zwischen den Parteien vermittelt. Besonders aufgefallen ist mir die ruhige und zugängliche Art des Vorsitzenden Richters, der durch seine Erklärungen die komplexen rechtlichen Abläufe auch Betroffenen, die Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten hatten, verständlich und transparent gemacht hat. Zudem war es beeindruckend, wie präzise und strukturiert er die wesentlichen Punkte zur Protokollierung zusammengefasst hat.
Die Atmosphäre im Gerichtssaal war sachlich und professionell. Dem Vorsitzenden Richter gelang es durch seine verständnisvolle Art eine angenehme Gesprächsatmosphäre zu schaffen.
Besonders überrascht hat mich, dass das Gericht stets bemüht ist, die Rechtstreitigkeiten durch einvernehmliche Vergleiche zu beenden, anstatt Urteile zu fällen. Somit ist das Gericht in der Deeskalation von Streitfällen ein wichtiger Vermittlungshelfer und Streitschlichter."