Teilzeitstudium
Im Master Versorgungssteuerung im Gesundheitswesen - Health Care Management (HCM)ist ein offizielles Teilzeitstudium mit der Verlängerung der Regelstudienzeit möglich.
Der M.Sc. Studiengang ist in Teilzeit auf sechs Semester angelegt und in acht Module plus Masterthesis untergliedert. Der Studiengang umfasst 90 ECTS und wird in der Vollzeitvariante in 3 Semestern angeboten. Das Teilzeitstudium ist immer für Sie sinnvoll, wenn Sie für das Studium voraussichtlich länger als 3 Semester benötigen. Das heißt, sie müssen die geplante Teilzeitstudiendauer von 6 Semestern nicht ausschöpfen.
Die Module bilden in sich abgeschlossene Studieneinheiten, die zu einer auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teilqualifikationen führen. Module werden innerhalb eines Semesters durchgeführt.
- Konsekutiver Masterstudiengang
- Dauer des Studiums: 6 Semester (Teilzeit)
- Einstieg in das Studium sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester möglich.
- Master-Arbeit (5. & 6. Semester)
Beim Studieren in einem offiziellen Teilzeitstudium ist einiges zu beachten. Vor der Aufnahme eines Teilzeitstudiums, sollten die Möglichkeiten der Studiumsfinanzierung abgeklärt werden. Im Teilzeitstudium fallen einige Finanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise BAföG oder diverse Stipendien, weg.
Dennoch gibt es - je nach Lebensumständen - mehrere Optionen ein Teilzeitstudium zu finanzieren, auf die während der individuellen Beratung näher eingegangen werden kann. Grundsätzlich gilt, dass Studierende im Teilzeitstudium keine finanzielle Ausbildungsförderung in Form von Voll- oder Teilförderungen nach dem BAföG beziehen können, da das Teilzeitstudium „dem Grunde nach“ nicht förderfähig ist (siehe § 2 Absatz 5 Satz 1 BAföG).
Mehr Informationen zur Finanzierung eines Teilzeitstudiums erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Derzeit ist das flexible Studieren in folgenden Studiengängen möglich:
- Bachelor Wirtschaftsinformatik
- Bachelor und Master Soziale Arbeit
- Master Logistik
- Dualer Bachelorstudiengang Hebammenwesen
Das flexible Studieren ermöglicht eine Entzerrung des Studienverlaufs durch eine Reduzierung der Studiengeschwindigkeit. Dies führt zu einer Verlängerung des Studiums um beispielsweise 25-50%. Im Rahmen eines vorgegebenen Studienverlaufs können Inhalte und Prüfungsleistungen zeitlich nach hinten verschoben werden. Für die Teilnahme am flexiblen Studieren gibt es keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Studierende können individuell zwischen dem Regelstudium und einer individuellen Studienzeit wechseln, dies wird jedoch durch die Angebotshäufigkeit von verschobenen Veranstaltungen limitiert. Natürlich ist es auch möglich auf die gleiche Weise das Studium zu verkürzen.
Die Vorteile:
- Verringerung des Leistungsaufwands durch eine reduzierte Studiengeschwindigkeit auf beispielsweise 75%. Modulinhalte und Prüfungsleistungen können zeitlich nach hinten verschoben werden. Eine abgestimmte Lehrplanung garantiert die Möglichkeit den Besuch von verschobenen Modulen in späteren Semestern
- Flexibler Wechsel zwischen Vollzeitstudium und verlängerter Regelstudienzeit (lediglich die Angebotshäufigkeit der Module muss beachtet werden)
- E-Learning Angebote ermöglichen in vielen Studiengängen eine zusätzliche örtliche und zeitliche Flexibilisierung des Studiums und schafft neue Lernräume
- Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und im Studienverlauf
Darüber hinaus können Sie im flexiblen Studium das Studium über BAföG finanzieren. Nach dem 4. Semester muss allerdings ein Leistungsnachweis erbracht werden. Dadurch möchte das BAföG-Amt sicherstellen, dass auch wirklich studiert wird und man BAföG berechtigterweise bekommt. Der Leistungsnachweis zeigt, dass höchstwahrscheinlich in Regelstudienzeit das Studium beendet wird. Wenn der Leistungsnachweis nicht erbracht werden kann, bekommt man auch kein BAföG mehr!
Verlängerung der Förderungshöchstdauer unter speziellen Bedingungen:
Die Förderung durch BAföG endet normalerweise mit der Regelstudienzeit. In einigen Fällen, ist es aber auch möglich, nach der Förderungshöchstdauer BAföG zu empfangen.
Aufgrund dieser Fälle kann ein Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer beim BAföG gestellt werden:
- Die Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes. (Hierbei gibt es jedoch weitere Einschränkungen: das Kind muss unter 10 Jahren sein und es müssen weiterhin mindestens 21 Stunden pro Woche für das Studium aufgewendet.)
- Krankheit. Bei einer chronischen oder längerfristigen Erkrankung kann man beantragen, dass die Förderungshöchstdauer verlängert wird.
- Behinderung. Wenn man durch eine Behinderung nicht in der Lage ist, ein Vollzeitstudium zu absolvieren, kann die Förderungsdauer verlängert werden.
- Mitwirkung in Hochschulgremien. Arbeitet man in einem Gremium, das gesetzlich vorgeschrieben ist und durch Wahlen besetzt wird, kannst das Studium so weit verlängert werden, wie die Arbeit das Studium beeinträchtigt hat.