Kommission für Forschungsethik
Da Forschung im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens vielfach mit so genannten vulnerablen Gruppen zu tun hat und sich vielfältige ethisch-moralische Fragen bei der Beforschung von Praxis und dem Mit-Forschen in der Praxis ergeben, hat der Fachbereich bei verschiedenen Gelegenheiten in seinen Gremien über Ethik und Forschung diskutiert. Hier wurde vereinbart, dass zunächst die hauptamtlich Lehrenden, die Studierende bei Forschungsprojekten betreuen, verantwortlich für die ethischen Fragen angewandter Forschung sind. Sie können sich etwa am "Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) und des Berufsverbandes Deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS)" oder am "Entwurf eines Ethikkodex für pflegewissenschaftliche Forschung" der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft orientieren.
Sollten sich spezifische forschungsethische Fragen oder grundlegende Probleme in bestimmten Bereichen der Forschung am Fachbereich oder in laufenden Forschungsprojekten auftun, kann der Fachbereich ad hoc eine Ethikkommission einberufen. In der Ethikkommission können z.B. Fragen des forschenden Umgangs mit vulnerablen Gruppen und des Datenschutzes diskutiert, geprüft und einer forschungsethischen Begutachtung unterzogen werden.
Fragen zur Ethikkommission können an den Forschungsbeauftragten gerichtet werden.