Externe Qualitätsanforderungen
Für die Qualitätssicherung und -entwicklung an der Hochschule spielen insbesondere auch externe Qualitätsanforderungen eine Rolle. Das deutsche Akkreditierungssystem sieht eine regelmäßige Prüfung der Studienprogramme der Hochschule, im Fall der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft im Rahmen von Programmakkreditierungen, vor.
Das rechtliche Fundament des Akkreditierungssystems bilden der "Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)" sowie die so genannte Musterrechtsverordnung vom 07.12.2017. Das Land Rheinland-Pfalz hat die Regelungen in der Landesverordnung zur Studienakkreditierung vom 28.06.2018 in Landesrecht umgesetzt. Die Vorgaben dienen dazu, eine so definierte „Mindestqualität“ des Studienangebots zu gewährleisten und gehören somit zur Qualitätssicherung.
Im Bereich Evaluation kooperiert die Hochschule mit dem Hochschulevaluierungsverbund Südwest (HESW) bzw. Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ) der Universität Mainz als geschäftsführende Stelle des HESW. Evaluationsprozesse und Evaluationsinstrumente werden regelmäßig mit dem HESW / ZQ abgestimmt.
Regelmäßige (Re-)Akkreditierungen der Studienprogramme der Hochschule durch den Akkreditierungsrat stellen ein wichtiges Element zur externen Rückmeldung über den Erfolg der Qualitätssicherung und -entwicklung insbesondere in den Studiengängen dar und geben hilfreiche Impulse zur Weiterentwicklung.
Dokumente und zuständige Stellen:
- Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz
- Regeln und Beschlüsse des Akkreditierungsrates insbes. Studienakkreditierungsstaatsvertrag und Musterrechtsverordnung
- Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG)
- Hochschulevaluierungsverbund Süd-West