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Verbesserung Ihrer Verfahrensnote

Für die Zulassung zu einem Studium an der HWG Ludwigshafen ist die Durchschnittsnote Ihres Schulabschusses (Hochschulzugangsberechtigung, HZB) bzw. Erstudiums von besonderer Wichtigkeit; diese Note können Sie nicht verändern. Es gibt aber die Möglichkeit Ihre Verfahresnote, das ist die Note, mit der Sie in das Zulassungsverfahren aufgenommen werden, zu verbessern. Grundlage ist Anlage 2 der neuen Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen zur Ausgestaltung des Auswahlverfahrens: "Auswahl von ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen, die nicht nach § 1 Absatz 2 Satz 2 StPVLVO Deutschen gleichgestellt sind (§ 5)"

Demnach erfolgt

1. Die Auswahl erfolgt gemäß § 12 Absatz 2 StPVLVO. Die Verfahrensnote wird berechnet aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bzw. der Note des ersten Hochschulabschlusses abzüglich der Gesamtsumme der Boni gemäß Nr. 2 und 3.

2.  Boni für besondere Umstände (max. 0,6 Notenwerte)

Als besonderer Umstand ist anzusehen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

a)  von einer deutschen Einrichtung zur Förderung begabter Studierender für ein Studium ein Stipendium erhält (Bonus 0,5),

b)  Förderungsleistungen aufgrund zwischenstaatlicher Verträge oder Hochschulvereinba-rungen erhält (Bonus 0,5),

c)  in der Bundesrepublik Deutschland Asylrecht genießt (Bonus 0,3),

d)  die Hochschulzugangsberechtigung ausschließlich nach ausländischem Recht an einer deutschen Schule im Ausland erworben hat (Bonus 0,3),

e)  Absolventin oder Absolvent eines rheinland-pfälzischen Studien- oder Sprachenkollegs ist und sich im Folgesemester nach der Abschlussprüfung des Studien- und Sprachenkollegs an der HWG Ludwigshafen bewirbt (Bonus 0,3),

f)  bereits für den beantragten Studiengang eine frühere Zulassung der HWG Ludwigshafen hatte und diese aus nicht selbst zu vertretenden nachgewiesenen Gründen (z.B. Visum, Erkrankung) nicht wahrnehmen konnte (Bonus 0,3); die Anzahl der früheren Zulassungen ist für die Bonushöhe unerheblich.

g)  einen Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C2 bei einer Bewerbung für Studiengänge, die nur den Nachweis des C1-Niveaus verlangen, erbringt (Bonus 0,5)

 

3.  Bonus aufgrund des Nachweises eines allgemeinen oder fachspezifischen Studierfähigkeitstests

Bei Nachweis des TestAS erhalten Bewerberinnen/Bewerber abhängig von der erreichten Punktzahl einen Bonus auf die Durchschnittsnote ihrer Hochschulzugangsberechtigung gemäß der nachfolgenden Tabelle (max. 1,0 Notenwerte):

TestAS –Standardwert (Kerntest)

Verbesserung (Bonus) der HZB Note um

100 - 110

0,3

111 - 120

0,4

121 - 130

0,5

TestAS – Standardwert (Fachmodul)

Verbesserung (Bonus) der HZB-Note um

100 - 110

0,3

111 - 120

0,4

121 - 130

0,5

 

Die Boni von Kerntest und Fachmodul werden addiert. Wurde das Fachmodul in einer Fachrichtung abgelegt, die nicht zum beantragten Studiengang passt, wird es nicht berücksichtigt. Die Zuordnung der Studiengänge zu Fachmodulen erfolgt gemäß der folgenden Tabelle

Fachmodul des TestAS

Studiengänge an der HWG Ludwigshafen

Wirtschaftswissenschaften

Alle wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge, Wirtschaftsinformatik

Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften

Wirtschaftsinformatik

Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften

Soziale Arbeit, Pflege, Innovative Versorgungspraxis in der Pflege und im Hebammenwesen, Pflegepädagogik