ERASMUS + SMS Auslandsstudium - Programmländer
Das Hochschulprogramm Erasmus ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Es fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2,5 Millionen Studierende mit diesem Programm ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum durchgeführt.
Was ist das Besondere an Erasmus ?
- Erasmus ermöglicht das gebührenfreie Studium an einer Gasthochschule in Europa
- Erasmus fördert den Auslandsaufenthalt mit einem Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
- Erasmus verpflichtet die beteiligten Hochschulen, die Austauschstudierenden in Fragen der Unterkunft, Versicherung und Gaststudium zu beraten und zu unterstützen
- Studienleistungen, die während des Auslandssmesters erbracht wurden, werden nach vorheriger Genehmigung durch den jeweiligen Studiengang auf die Studienleistungen an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen anerkannt
Welche Länder nehmen teil?
- alle 28 EU-Länder
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- die Türkei
- Serbien
Die Erasmus Universitätscharta (EUC), das Gütesiegel der Europäischen Kommission für Hochschulen in Europa, wird von der EU-Kommission an diejenigen Hochschule vergeben, die alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an dem Programm erfüllen
Die Erasmus-Charta für Studierende informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten, sowie darüber, was Sie in den jeweiligen Phasen des Programms von Ihrer Heimathochschule und der aufnehmenden Hochschule bzw. dem aufnehmenden unternehmen erwarten dürfen.
Förderbedingungen
an dem Programm teilnehmen können:
- alle an einer deutschen Hochschule immatrikulierte Studierende
- mit deutscher Staatsangehörigkeit, der Staatsangehörigkeit eines an dem Erasmus - Programm teilnehmenden Landes
- Staatsangehörige von Drittstaaten, die ein vollständiges Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt
- Austauschstudierende können nicht am Erasmusprogramm teilnehmen
- Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen des ERASMUS-Aufenthaltes erhalten
Förderkriterien
- Mindestaufenthaltsdauer: 3 Monate = 90 Tage
- erfolgreich absolviertes 1. Studienjahr für Bachelorstudierende/erfolgreicher Abschluss des Bachelorstudiums für Masterstudierende
- Nachweis der Unterrichtssprache auf dem Niveau B2 - EU-Referenzrahmen
- aussagekräftiges Motivationsschreiben (persönliche und fachliche Motivation und ein kurzer Finanzierungsplan)
- Bewerberinnen und Bewerber, die sich für ein freiwilliges Auslandssemester bewerben, werden nachrangig berücksichtigt
Gefördert werden Auslandssemester an Partnerhochschulen von 3 - 12 Monaten je Ausbildungszyklus (Bachelor, Master; Promotion)
Mobilitätszuschüsse für 2022/23 | |||
Gruppen | Länder | Höhe monatlicher Zuschuss | Mindest Förderdauer |
Gruppe 1 Programmländer mit höheren Lebenshaltungskosten | Dänemark,Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 600 € | |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshalungskosten | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540€ | |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Nordmazedonien, Türkei, Ungarn | 490 € |
Gehen mehr Bewerbungen für eine Partnerhochschule ein, als uns Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze nach folgenden Kriterien vergeben:
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Motivationsschreiben
- Durchschnittsnote zum Zeitpunkt der Auswahl
- kurzes Interview
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über das online Portal
Bewerbungsunterlagen
- ausgedruckter und unterschriebener online-Antrag
- aktueller Notenauszug
- Motivationsschreiben (persönliche und fachliche Gründe für den Auslandsaufenthalt und eine kurze Darstellung der Finanzierung)
- Nachweis der Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache
- Praktikumsvertrag/Praktikumszusage - soweit schon vorhanden
Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Sonderförderungen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
- Inklusion und Vielfalt
Das neue Programm zielt darauf ab, die qualitative Wirkung seiner Maßnahmen zu erhöhen und Chancengleichheit sicherzustellen. Dazu richtet sich das Programm an Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund. Der Schwerpunkt wird auf benachteiligten Menschen liegen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, bildungsbezogenen Schwierigkeiten oder Migrationshintergrund, sowie Menschen, die in ländlichen und entlegenen Gebieten leben.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
- Grünes Erasmus+
Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, wird das Programm mit gutem Beispiel vorangehen, indem die Teilnehmenden dazu angeregt werden, Verkehrsmittel mit geringerem CO2 -Ausstoß als Alternative zum Fliegen zu nutzen. Die Erasmus-Mittel werden auch in den Aufbau von Wissen und Verständnis für Nachhaltigkeit und Klimaschutz fließen, damit Europäer/innen die weltweit führenden Kompetenzen erwerben, die für die Schaffung nachhaltiger Gesellschaften, Lebensstile und Volkswirtschaften erforderlich sind.
- Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen, können Sondermittel beantragen.