Numerus Clausus (NC)
Ein Numerus Clausus gilt nur für Studiengänge, die zulassungsbeschränkt sind. Zulassungsbeschränkte Studiengänge sind Studiengänge, bei denen nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen je Aufnahmesemester zur Verfügung steht.
Der Numerus Clausus eines Studiengangs wird durch die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife etc.) des jeweils letzten zugelassenen Bewerbers festgelegt. Der NC-Wert eines Studiengangs wird also nicht bereits vor einer Bewerbungsphase festgelegt, sondern er ergibt sich aus der Anzahl der Bewerber und deren Voraussetzungen zum Studium (z.B. Abitur-/Fachhhochschulreife-Notendurchschnitt, Anzahl der Wartesemester) in Abhängigkeit von den verfügbaren Plätzen an der Hochschule.
Aus den hier veröffentlichten Ergebnissen kann keine Prognose für künftige Bewerbungsverfahren abgeleitet werden. Die NC-Werte sind lediglich grobe Orientierungswerte.