Rückmeldung zum Folgesemester
Die fristgerechte Rückmeldung zum nächsten Semester erfolgt durch den Eingang des Semesterbeitrags (sowie eventuell fälliger Studiengebühren) spätestens am letzten Tag der Rückmeldephase auf dem Semesterbeitragskonto der HWG LU bei der Landeshochschulkasse Mainz. Eine Rückmeldung ist nur dann notwendig, wenn im Folgesemester Leistungen zu erbringen sind.
Semesterbeitrag* und Studiengebühr
- Höhe des aktuellen Semesterbeitrags: 145,70 €
- Höhe der Gebühr für ein Zweitstudium, Aufbaustudium oder Studium ab dem vollendeten 60. Lebensjahr: 700 €
Bankverbindung
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank Mainz
IBAN: DE78550000000055001527
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: 6641Matrikelnummer (zum Beispiel: 6641123456)
- Aktuelle Höhe des Semesterbeitrags: 145,70 €
- Aktuelle Höhe der Studiengebühr (Zweitstudium, Aufbaustudium oder Studium ab dem vollendeten 60. Lebensjahr): 700 €
- Aktuelle Höhe der Säumnisgebühr: 25 €
Selbständiger Gebühren-Check im Hochschulportal
Bitte prüfen Sie Ihren Gebührenstand im Ihrem Hochschulportal → Gebührenkonto, bevor Sie einen Betrag überweisen. Manchmal enthält ein Konto ein kleines Guthaben aus dem Vorsemester, sodass lediglich ein Differenzbetrag überwiesen werden muss.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es ab Überweisungsdatum bis zu drei Arbeitstage dauern kann, bis der Betrag im System der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen gebucht wurde.
Säumnisgebühr aufgrund verspäteter Rückmeldung
Auf die Rückmeldephase folgt eine siebentägige Nachfrist für eine verspätete Rückmeldung.
Ab der Nachfrist ist eine Säumnisgebühr* in Höhe von 25 € fällig.
Die Gebühr wird fällig, wenn der Semesterbeitrag und die ggf. zu entrichtende Studiengebühr
... am letzten Tag der Rückmeldefrist nicht eingegangen ist.
... am letzten Tag der Rückmeldefrist unvollständig eingegangen ist.
*(Verwaltungsvorschrift über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen vom 14.04.2022)
Rückmeldehindernisse und Exmatrikulationsbescheid
Semesterbeitrag / Studiengebühr und Urlaubssemester
Der Semesterbeitrag muss auch dann überwiesen werden, wenn ein Urlaubssemester in Anspruch genommen wird.
Die Studiengebühr muss im Urlaubssemester jedoch nicht entrichtet werden.
*Zusammensetzung des Semesterbeitrags
Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der die Belange der Studierendenschaft, wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote finanziert. Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen nimmt den Semesterbeitrag entgegen und gibt ihn an die Empfänger (Studierendenschaft und Studierendenwerk Vorderpfalz) weiter.
125,00 € | Sozialbeitrag an das Studierendenwerk Vorderpfalz |
6,70 € | Regulierungsbeitrag Studierendenausweis |
14,00 € | Beitrag für satzungsmäßige Aufgaben der verfassten Studierendenschaft |
Wir bitten zu beachten, dass die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen keinen Beleg für die Finanzbehörden über die überwiesenen Beiträge ausstellen kann.