Rückmeldephase für das Sommersemester 2025: 02.12. bis 18.12.2024
Rückmeldung zum Folgesemester
Die fristgerechte Rückmeldung zum nächsten Semester erfolgt durch den Eingang des Semesterbeitrags (sowie eventuell fälliger Studiengebühren) spätestens am letzten Tag der Rückmeldephase auf dem Semesterbeitragskonto der HWG LU bei der Landeshochschulkasse Mainz. Eine Rückmeldung ist nur dann notwendig, wenn im Folgesemester Leistungen zu erbringen sind.
Semesterbeitrag* und Studiengebühr
- Höhe des aktuellen Semesterbeitrags: 145,70 €
- Höhe der Gebühr für ein Zweitstudium, Aufbaustudium oder Studium ab dem vollendeten 60. Lebensjahr: 700 €
Bankverbindung
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank Mainz
IBAN: DE78550000000055001527
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: 6641Matrikelnummer (zum Beispiel: 6641123456)
- Aktuelle Höhe des Semesterbeitrags: 145,70 €
- Aktuelle Höhe der Studiengebühr (Zweitstudium, Aufbaustudium oder Studium ab dem vollendeten 60. Lebensjahr): 700 €
- Aktuelle Höhe der Säumnisgebühr: 25 €
Selbständiger Gebühren-Check im Hochschulportal
Bitte prüfen Sie Ihren Gebührenstand im Ihrem Hochschulportal → Gebührenkonto, bevor Sie einen Betrag überweisen. Manchmal enthält ein Konto ein kleines Guthaben aus dem Vorsemester, sodass lediglich ein Differenzbetrag überwiesen werden muss.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es ab Überweisungsdatum bis zu drei Arbeitstage dauern kann, bis der Betrag im System der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen gebucht wurde.
Säumnisgebühr aufgrund verspäteter Rückmeldung
Auf die Rückmeldephase folgt eine siebentägige Nachfrist für eine verspätete Rückmeldung.
Ab der Nachfrist ist eine Säumnisgebühr* in Höhe von 25 € fällig.
Die Gebühr wird fällig, wenn der Semesterbeitrag und die ggf. zu entrichtende Studiengebühr
... am letzten Tag der Rückmeldefrist nicht eingegangen ist.
... am letzten Tag der Rückmeldefrist unvollständig eingegangen ist.
*(Verwaltungsvorschrift über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen vom 14.04.2022)
Rückmeldehindernisse und Exmatrikulationsbescheid
Wenn nach Ablauf der Nachfrist zur Rückmeldung Rückmeldehindernisse vorliegen, dann wird ein Exmatrikulationsbescheid versendet, in dem über die bevorstehende Exmatrikulation von Amts wegen zum Ende des aktuellen Semesters informiert wird.
Geht Ihnen ein Exmatrikulationsbescheid zu und Sie möchten in Ihrem Studiengang weiterstudieren, dann müssen Sie innerhalb der darin genannten Frist schriftlichen Widerspruch - gerne per E-Mail - einlegen. Die im Bescheid auferlegten Pflichten sind fristgerecht zu erfüllen!
Hier einige Gründe für ein Rückmeldehindernis:
- Semesterbeitrag ist nicht oder unvollständig eingegangen*
- Studiengebühr ist nicht oder unvollständig eingegangen
- Rückmeldesperre aufgrund einer Meldung M12 (Zahlungsverzug) der Krankenkasse,
- Rückmeldesperre aufgrund fehlender Aufenthaltserlaubnis
- letzte Leistung wird/wurde im aktuellen Semester erbracht
- Prüfungsanspruchsverlust
*Prozedere am Beispiel Rückmeldehindernis "Semesterbeitrag ist nicht oder unvollständig eingegangen": Ist der Grund für den Exmatrikulationsbescheid der fehlende/unvollständige Beitrag, dann überweisen Sie diesen und senden einen schriftlichen Widerspruch mit dem Beleg über die Überweisung an Ihre Sachbearbeitung im SSC-Studierendenmanagement.
Semesterbeitrag / Studiengebühr und Urlaubssemester
Der Semesterbeitrag muss auch dann überwiesen werden, wenn ein Urlaubssemester in Anspruch genommen wird.
Die Studiengebühr muss im Urlaubssemester jedoch nicht entrichtet werden.
*Zusammensetzung des Semesterbeitrags
Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der die Belange der Studierendenschaft, wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote finanziert. Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen nimmt den Semesterbeitrag entgegen und gibt ihn an die Empfänger (Studierendenschaft und Studierendenwerk Vorderpfalz) weiter.
125,00 € | Sozialbeitrag an das Studierendenwerk Vorderpfalz |
14,00 € | Beitrag für satzungsmäßige Aufgaben der verfassten Studierendenschaft |
6,70 € | Regulierungsbeitrag Studierendenausweis |
Wir bitten zu beachten, dass die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen keinen Beleg für die Finanzbehörden über die überwiesenen Beiträge ausstellen kann.