BAföG-Amt der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Herzlich Willkommen auf der Seite des BAföG-Amts der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich für die Studierenden der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen zuständig sind.
News / wichtige Hinweise
- alle wichtigen Änderungen zum 29. BAföG-Änderungsgesetz ab dem WS 24/25 finden Sie auf Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 29.Änderungsgesetz
- Wichtig: wir kommunizieren ausschließlich über Ihre Mailadresse der Hochschule. Bitte verwenden Sie keine privaten E-Mail Adressen.
- NEU: Wir sind umgezogen. Ab sofort finden Sie uns im Neubau der Hochschule, Gebäude C, 2. Stock, in den Räumen 2.103 und 2.105.
- wenn Sie eine persönliche Beratung möchten, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail. (bafög@hwg-lu.de)
- sollten Sie uns Unterlagen per Mail senden, bitte nur im Pdf Format!
- Wenn Ihr aktueller BWZ 08.2024 endet, sollten Sie ab sofort bitte einen Wiederholungsantrag stellen. Für Alle, die im SS 24 im 4. Fachsemester sind: Denken Sie bitte an den Leistungsnachweis. Aufgrund der Nullsemester durch Corona gibt es diesbezüglich auch Ausnahmeregelungen. Gerne beraten wie Sie dazu.
Die wichtigsten Infos zum BAföG-Amt im Überblick
- Öffnungszeiten: persönliche Sprechzeiten finden nach vorheriger Terminabsprache statt.
- Telefonkontaktzeiten: montags 09.30 bis 12 Uhr und mittwochs von 13:00 bis 15.30 Uhr
- Anträge und nachzureichende Unterlagen können per Post geschickt, per Mail, in den BAföG-Briefkasten (an der Infozentrale) geworfen oder in BAföG Digital hochgeladen werden.
- allgemeine E-Mail: bafoeg@hwg-lu.de
- Besucheranschrift: Raum C 2.103/2.105, Ernst-Boehe-Str. 4, 67059 Ludwigshafen
- Postanschrift: Ernst-Boehe-Straße 4, 67059 Ludwigshafen
- Ansprechpartnerinnen:
Frau Simone Auns, zuständig für die Nachnamen A - Kq, Telefon: +49 (0) 621/5203-255
Frau Andrea Henninger, zuständig für die Nachnamen Kr - Z, Telefon: +49 (0) 621/5203-165, Fax: +49 (0) 621/5203-169
Was ist eigentlich BAföG?
Unter BAföG (=BerufsAusbildungsförderungsGesetz) versteht man – neben dem eigentlichen Gesetz – die finanzielle Unterstützung des Staates für Studierende und Schüler in Deutschland. Gefördert werden diejenigen, deren eigenes Vermögen nicht ausreicht, um das Studium zu finanzieren und deren Eltern nicht (ausreichend) bei der Finanzierung des Studiums unterstützen können.
Im Internet gibt es viele allgemeine Informationen zu dieser individuellen Ausbildungsförderung (zum Beispiel unter www.bafög.de) und auch einen BAföG-Rechner, mit dem der Anspruch auf die Ausbildungsförderung geprüft werden kann: www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Warum BAföG beantragen?
1. Von dem Fördergeld, das Sie erhalten, muss nach Beendigung des Studiums nur die Hälfte zurückbezahlt werden.
2. Weniger Geldsorgen: BAföG-Bezieher können den Fokus auf ihr Studium legen.
3. Nach Beendigung des Studiums liegt die maximale Verschuldung bei 10.010 Euro, auch wenn ein höherer Betrag bezogen wurde. Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach Beendigung der Förderung.