Abschlussarbeit (Thesis)
Anmeldung der Abschlussarbeit
Der späteste Anmeldetermin der Abschlussarbeit und die Bearbeitungszeit sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) bzw. den Speziellen Prüfungsordnungen der besuchten Studiengänge geregelt. Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist schriftlich per Anmeldeformular an den jeweiligen Prüfungsausschuss zu richten.
Nachdem Sie das Thema Ihrer Abschlussarbeit mit Ihrem Betreuer* besprochen haben, füllen Sie bitte das Thesis-Anmeldeformular vollständig und gut lesbar aus und geben es mit Ihrer und der Unterschrift des Erstgutachters* versehen beim SSC-Studierendenmanagement ab. Nach Unterschrift des Antrags durch den Vorsitzenden* des Prüfungsausschusses, wird die Anmeldung der Abschlussarbeit in Ihrem Hochschulportal angezeigt.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Grundsätzlich kann die Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit in begründeten Ausnahmefällen durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dazu muss das Formular "Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit" (inkl. der den Grund nachweisenden Anlagen) ausgefüllt und mit der Unterschrift der/des Betreuenden beim SSC-Studierendenmanagement abgegeben werden. Das Formular ist nur im SSC-Studierendenmanagement erhältlich!
Müssen Sie die Bearbeitungszeit der schriftlichen Abschlussarbeit wegen Krankheit verlängern, ist zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit zusätzlich der ausgefüllte Vordruck Ärztliches Attest zur Begründung der Prüfungsunfähigkeit beim SSC-Studierendenmanagement einzureichen.
Die maximale Verlängerungsfrist der Bearbeitungszeit entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Der neue Abgabetermin wird durch ein offizielles Schreiben der/des Prüfungsausschussvorsitzenden mitgeteilt.
Deckblatt Abschlussarbeit
Wir empfehlen, diese Deckblattvorlage für die Abschlussarbeit zu verwenden.
Eigenständigkeitserklärung
Ihre Versicherung darüber, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst haben und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, muss in jedem Exemplar mit eingebunden und von Ihnen unterschrieben sein (eine eingescannte Unterschrift ist nicht zulässig). Für die Eigenständigkeitserklärung empfehlen die Fachbereiche diese Formulierung zu verwenden:
"Hiermit versichere ich, [Vorname Nachname], die vorliegende [Bachelor- / Masterarbeit] selbständig angefertigt zu haben. Ich habe keine unzulässige Hilfe in Anspruch genommen, insbesondere keine Unterstützung auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI). Eine hiervon abweichende Zulässigkeit von Unterstützung auf Basis von KI habe ich mit der/dem Erstgutachtenden abgestimmt. Ich habe ausschließlich die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt.
Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken oder Quellen entnommen wurden, habe ich unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Dies gilt auch für bildliche Darstellungen oder Erzeugnisse auf Basis von Künstlicher Intelligenz.
Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen. Darüber hinaus versichere ich, dass die von mir eingereichte Fassung in Papierform mit der elektronischen Version übereinstimmt.
Mir ist bewusst, dass jeder Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis geahndet wird. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Arbeit mit Hilfe einer Software auf Plagiate oder nicht angegebene Hilfsmittel überprüft und für Prüfungszwecke gespeichert werden kann."
Sperrvermerk
Darf die Abschlussarbeit nicht von Dritten gelesen werden, so tragen Sie bitte auf einer der ersten Seiten einen „Sperrvermerk“ ein.
Die Abschlussarbeitist fristgerecht, d.h. spätestens am errechneten Abgabetag, gebunden und in elektronischer Form abzugeben.
Für die Fristwahrung gilt das Abgabedatum der gebundenen Abschlussarbeit. Wird die Abgabefrist nicht eingehalten, so wird die Abschlussarbeit gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnungen mit „nicht ausreichend“ bewertet.
Abgabe der gebundenen Version der Abschlussarbeit
Bitte reichen Sie die Abschlussarbeit fest gebunden (keine Ring- oder Spiralbindung) fristgerecht ein. Die geforderte Anzahl der gebundenen Exemplare entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang gültigen Speziellen Prüfungsordnung. Ist darin dazu nichts geregelt, dann ist gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung 1 fest gebundenes Exemplar einzureichen.
Sie können die Thesis entweder persönlich an der Hochschule abgegeben oder per Post spätestens am Abgabetag verschicken. Bei Versand per Post (Paket oder Einschreiben) senden Sie den Einlieferungsbeleg an die zuständige Sachbearbeitung (Sachbearbeiter*In im SSC-Studierendenmanagement) als Scan per E-Mail. Das Einlieferungsdatum bei der Post gilt als Eingangsdatum bei der Hochschule.
Für die persönliche Abgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrer Sachbearbeitung. Auf keinen Fall darf die Thesis in den Briefkasten der Hochschule eingeworfen werden!
Abgabe der elektronischen Version der Abschlussarbeit
Spätestens am Abgabetag des gebundenen Exemplars der Abschlussarbeit versenden Sie diese zusätzlich per E-Mail als PDF-Datei AUSSCHLIESSLICH an Ihre Sachbearbeitung im SSC-Studierendenmanagement. Diese PDF-Datei ist die laut Allgemeiner Prüfungsordnung geforderte „elektronische Version“.
Notenbekanntgabe Abschlussarbeit
Sobald dem SSC-Studierendenmanagement die korrigierte Abschlussarbeit (und ggf. das Ergebnis des Kolloquiums) vorliegt, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung, die auch die Note der Thesis enthält.
Studierendenstatus und Exmatrikulation
In der Regel ist die Abschlussarbeit die letzte Prüfungsleistung. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung eingeschrieben bleiben müssen.
Liegt der Abgabetermin für die Abschlussarbeit, der Tag des Kolloquiums oder der Tag der letzten Prüfung erst im Folgesemester (Semesterende SS: 31.8., Semesterende WS: 28./29.2.), muss nochmals eine Rückmeldung zum neuen Semester erfolgen, d.h. der Semesterbeitrag (und ggf. Entgelt) muss nochmal überwiesen werden!
Von Amts wegen erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.