Prüfungsordnung
Diese Seite fasst die wichtigsten Punkte der aktuellen Prüfungsordnung kurz zusammen. Daraus kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Modulhandbuch und Klausurzeiten ergänzen die spezielle Prüfungsordnung des Studiengangs IME.
Versäumnis von Prüfungen
Eine Prüfung wird mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet, bei:
- Fernbleiben ohne triftige Gründe
- Zurücktreten ohne triftige Gründe nach Beginn einer Prüfung
- Nicht fristgerechte Abgabe einer Prüfungsarbeit
Eine Prüfung kann mit „nicht ausreichend“ bewertet werden, bei:
- Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel
- Ausschluss aus der Prüfung wegen Störung
Bei Krankheit muss unverzüglich, d.h. spätestens bis zum 3. Tag nach Prüfungstermin ein Attest über das Prüfungsamt dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorgelegt werden. Das wenigstens folgende Angaben enthält:
- Dauer der Erkrankung,
- Termine der ärztlichen Behandlung,
- Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der durch die Ärztin oder den Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellungen (die Angabe der Diagnose ist nicht erforderlich), und
- Auswirkungen der Erkrankung auf die Prüfungen.
Anmeldung zu Prüfungsleistungen
Jede Prüfung muss angemeldet werden (auch die „erfolgreiche Teilnahme“). Die Anmeldung erfolgt innerhalb eines bestimmten Zeitraums über die PC-Pools. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Abmeldung von einer Prüfung wird nur bis 10 Tage vor der jeweiligen Prüfung angenommen.
Abschlussarbeit
Frühestens nach dem Erreichen von 150 Credits und spätestens 365 Tage nach Bestehen der letzten Modulprüfung ist die Bachelorarbeit anzumelden. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Bearbeitungszeit: 10 Wochen
Bewertung von Prüfungsleistungen
- sehr gut 1,0; 1,3
- gut 1,7; 2,0; 2,3
- befriedigend 2,7; 3,0; 3,3
- ausreichend 3,7; 4,0
- nicht ausreichend 5,0
Zusätzlich und unabhängig von der jeweiligen Note werden die ausgewiesenen Credits vergeben. Zur Ermittlung der Gesamtnote werden die Noten der einzelnen Module und der Abschlussarbeit mit den jeweiligen Leistungspunkten multipliziert. Die Summe der gewichteten Noten wird anschließend durch die Summe der Leistungspunkte dividiert.
Wiederholung von Prüfungen
- Jede Prüfung kann bei Nichtbestehen 2x wiederholt werden.
- Eine mit „nicht ausreichend“ bewertete Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden.
- Wiederholungsversuche sind im Folgesemester abzuleisten.
- Während des Studiums kann eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden. Diese Prüfung muss jedoch bestanden sein und im Folgesemester wiederholt werden.