FAQ zur Verbesserungs- und Beschwerdestelle
Was ist das zentrale Verbesserungs- und Beschwerdewesen?
Das Verbesserungs- und Beschwerdewesen ist eine zentrale Anlaufstelle der Hochschule für Studierende, die einen Verbesserungsvorschlag machen möchten, sich beschweren wollen oder einfach ein Feedback rund um ihr Studium geben möchten. Die Beschwerdestelle arbeitet unabhängig, neutral, lösungsorientiert und vertraulich.
Wer kann sich an das zentrale Verbesserungs- und Beschwerdewesen wenden?
Alle Studierenden der HWG sind mit ihren Anliegen beim Verbesserungs- und Beschwerdewesen willkommen.
Einen Hinweis möchten wir geben: Die Erfahrung hat uns immer wieder gezeigt, dass Probleme meistens und am schnellsten im direkten Kontakt zwischen den betroffenen Personen gelöst werden können. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen nach Möglichkeit im ersten Schritt an die zuständige Person zu wenden. Das kann z. B. ein*e Mitarbeiter*in des Fachbereichs sein, ein*e Lehrende*r, eine Kollegin oder ein Kollege aus dem StudierendenServiceCenter oder der sonstigen Verwaltung. Die zuständigen Personen finden Sie bei den Zuständigkeiten. Kommen Sie direkt zu uns, wenn es sich um sehr sensible Themen handelt oder Sie sich nicht trauen, auf die betroffene Person zuzugehen.
Was kann das Verbesserungs- und Beschwerdewesen für mich tun?
Das kommt natürlich sehr auf Ihr Anliegen an. In erster Linie hören wir Ihnen zu und nehmen Ihr Anliegen auf. Wir sprechen – mit Ihrem Einverständnis – mit den Beteiligten und versuchen, durch neutrale Vermittlung eine für Sie hilfreiche Lösung zu ermöglichen.
Was macht das zentrale Verbesserungs- und Beschwerdewesen, nachdem ich mich an es gewandt habe?
Wenn Sie Ihr Anliegen über das Kontaktformular an uns gesendet haben, findet in der Regel innerhalb von einer Woche eine erste Kontaktaufnahme seitens der Verbesserungs- und Beschwerdestelle mit Ihnen statt. Der Sachverhalt wird ggf. vervollständigt und auftretende, offene Fragen werden geklärt. Eine Zusammenstellung des vollständigen Sachstands, ohne die eine vernünftige Einschätzung und mögliche Lösungswege nicht realisierbar sind, setzt ggf. Recherchearbeiten oder die Rücksprache mit zuständigen Stellen und Personen voraus. Im Anschluss erfolgt eine erste oder abschließende Einschätzung, Empfehlung oder Beratung.
Wie vertraulich sind meine Verbesserungsvorschläge oder Beschwerden und habe ich Nachteile, wenn ich eine Beschwerde einreiche?
Wir behandeln alle Informationen vertraulich und anonym. Das bedeutet, dass wir weder Ihren Namen noch andere persönliche Daten oder Gesprächsinhalte in Verbindung mit Ihren persönlichen Daten weitergeben. Sollte es zur Bearbeitung Ihres Falls doch einmal nötig sein, personenbezogene Daten mit anderen zu besprechen, dann werden wir dies nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung tun. Wir kommen in diesem Fall immer auf Sie zu.
Kann ich mich anonym beschweren?
Nein. Als Vertrauensstelle sichern wir Ihnen Vertraulichkeit zu; Sie brauchen gegenüber dem Beschwerdewesen also nicht anonym aufzutreten.
Anonyme Nachrichten werden wir in der Regel nicht bearbeiten. Dafür bitten wir um Verständnis.
Dürfen sich auch Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen der HWG LU an die Verbesserungs- und Beschwerdestelle wenden?
Die Verbesserungs- und Beschwerdestelle ist in erster Linie Ansprechpartnerin für Studierende. Mitarbeitende und Lehrende können sich z. B. an ihre Vorgesetzte bzw. ihren Vorgesetzten, den Personalrat oder die Hochschulleitung wenden.
Ich habe ein Problem mit meinem/-r Professor/-in, aber ich traue mich nicht, ihn/sie anzusprechen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie sich nicht trauen, Lehrende direkt anzusprechen, weil Sie z. B. Nachteile für sich befürchten, dann können Sie jederzeit auf die Assistent*innen Ihres Studiengangs zugehen. Wenn Sie auch auf dieser Ebene Berührungsängste haben, wenden Sie sich gerne über das E-Mail-Kontaktformular oder telefonisch an das zentrale Verbesserungs- und Beschwerdewesen.
Können meine (allgemeinen oder individuellen) Anregungen und Hinweise überhaupt etwas bewirken?
Auf jeden Fall!
Nur durch Ihre Hinweise haben wir die Möglichkeit, an Ihren Bedürfnissen orientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen zu entwickeln. Mit der Schilderung Ihres Anliegens können Sie aktiv zur Qualitätssteigerung der eigenen sowie allgemeinen Studienbedingungen beitragen.
Bekomme ich auch Beratung bei Rechtsfragen?
Nein, eine Rechtsberatung können wir leider nicht anbieten. Studierende der HWG können sich jedoch an Pro Bono Mannheim (Rechtsberatung durch Studierende der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim) wenden. Deren Beratung ist kostenfrei und bezieht sich auf Angelegenheiten des Zivil- und Ausländerrechts. Weitere Informationen gibt es über die Homepage des gemeinnützigen Vereins https://www.probono-mannheim.de/.und beim AStA der HWG: https://www.asta-lu.de/
Gibt es bestimmte Sprechzeiten für persönliche Gespräche?
Wir haben keine festen Sprechzeiten. Sie können uns zu den üblichen Bürozeiten anrufen und jederzeit das Kontaktformular nutzen.