Direkt zum Inhalt springen

Informationen von A bis Z

Infos des StudierendenServiceCenters (SSC) rund um die Verwaltung Ihres Studiums

⇒ Weiter zur Seite "Kontakt für Studierende"

Allgemeine Informationen zur Rund um die Abschlussarbeit können hier nachgelesen werden.

Die Änderung Ihrer Heimatadresse kann nur vom SSC-Studierendenmanagement vorgenommen werden. Geben Sie dazu bitte das ausgefüllte Formular "Mitteilung Adressänderung" bei der/dem für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter/in ab.

Hat sich Ihre Semesteranschrift geändert, dann können Sie diese selbst im Hochschulportal aktualisieren.

Möchten Sie an einer Hochschule erbrachte oder außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Leistungen anerkennen lassen, dann füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen aus und geben diesen mit den notwendigen Unterlagen in Ihrem Fachbereich zur Prüfung ab.

⇒ Weiter zur Seite "Download-Bereich"

Nach Antritt Ihres Studiums an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen teilt Ihnen unser IT-Service Center eine HWG-LU-E-Mail-Adresse zu (...@studmail.hwg-lu.de). Bitte beachten Sie, dass die Hochschule nur diese E-Mail-Adresse für die Korrespondenz mit Ihnen verwenden wird!

Nähere Informationen zum E-Mail-Account erhalten Sie auf der Seite des IT-Service Centers.

⇒ Weiter zur Seite "ErstsemesterInfo"

Wenn Sie Ihr Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen beendet haben und eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, dann reichen Sie bitte den von der Bibliothek entlasteten"Antrag auf Exmatrikulation" beim SSC-Studieredenmanagement ein. Erst dann kann die Exmatriulationsbescheinigung - sowie Studienverlaufsbescheinigung und die Bescheinigung über die Rentenausfallzeit - erstellt werden.

Soll Ihnen der Semesterbeitrag rückerstattet werden, dann reichen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags" beim SSC- Studierendenmanagement ein. Entsprechend § 13 Abs. 5 der "Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein (Einschreibeordnung)" kann der Beitrag nur dann rückerstattet werden, wenn der entsprechende Antrag vor dem ersten Lehrveranstaltungstag eines neuen Semesters beim SSC-Studierendenmanagement eingeht.

Die Einschreibung von Minderjährigen an einer Hochschule setzt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten voraus. Deshalb ist die unterschriebene "Generaleinwilligung für Minderjährige" bei der Immatrikulation im Original vorzulegen.

⇒ Weiter zur Seite "Hochschulportal"

Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen dürfen sich in öffentlichen Gebäuden keine Hunde aufhalten. Dies gilt auch für alle Gebäude der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen.

⇒ Weiter zur Seite "Kontakt für Studierende"

In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht (1).

Deshalb müssen Studieninteressierte/Studierende vor der Immatrikulation (und ggf. Rückmeldung) an einer Hochschule ihre Krankenkasse auffordern, der Hochschule, an der sie sich einschreiben möchten, den Versichertenstatus zu melden (2). Der Versichertenstatus wird der Hochschule durch die Krankenkasse elektronisch übermittelt.

Wie funktioniert das?

  • Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie an der "Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen" (HWG LU) studieren möchten und bitten um die Erzeugung der elektronischen Meldung "M10". Nennen Sie dabei die "Absendernummer" der HWG LU: "H0000719".

    Falls Sie privat versichert sind, müssen Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse, mit der Bitte um eine Meldung "M10" aufsuchen. Diese wird dann die elektronische Meldung mit dem entsprechenden Status erzeugen.

    Studierende, die bei der Immatrikulation das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen keine Versicherungsbestätigung vorlegen.
     
  • Bei einem Krankenkassenwechsel innerhalb des Studiums gilt dasselbe Prozedere, mit dem Unterschied, dass von der neuen Krankenkasse eine Meldung "M11"an die Absendernummer "H0000719" erzeugt werden muss.

(1) Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 5 Versicherungspflicht
(2) Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (V) § 199a 

Die Fachbereiche und ihre Dekanate, das SSC, das BAföG-Amt, die Abteilung Studium und Lehre und das International Office sind ab dem Sommersemester 2024 im neuen C-Gebäude zu finden.

Einen ersten Überblick über unseren vollständig barrierefreien Neubau gibt es hier:

Skizze C-Gebäude 1. OG

Skizze C-Gebäude 2. OG

   

Zur Notenabfrage loggen Sie sich bitte im Hochschulportal ein.

Wintersemester

Prüfungsanmeldung im Wintersemester 2024/2025

  • Online-Prüfungsanmeldung der BWL-Studiengänge (Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge) - Fachbereiche I bis III: 11. - 22.11.2024
  • Der Prüfungsan-/abmeldezeitraum des Fachbereichs IV - Sozial- und Gesundheitswesen kann HIER nachgelesen werden.
  • Online-Prüfungsanmeldung der Studiengänge am Weincampus Neustadt (B.Sc. und M.Sc.): 01. - 15.12.2024

    Es gilt weiterhin: Für Studierende, die auch im Sommersemester 2022 eingeschrieben waren, entfällt die curriculare Bindung bei der Prüfungsanmeldung. Es müssen also weder Erstversuche noch Wiederholungsversuche gemäß korrespondierender Regelungen in den sonstigen Prüfungsordnungen angemeldet werden. Bedenken Sie aber, dass alle geschobenen Prüfungen im WS 2025/2026 angemeldet werden müssen. Näheres lesen Sie bitte in der "8. Corona-Ordnung" nach.

Die Anmeldung zur Prüfung kann eigenständig online durchgeführt werden, wenn:

1) eine Modulprüfung erstmalig anzutreten ist,

2) im Vorsemester eine Prüfung nicht bestanden wurde,

3) im Vorsemester eine angemeldete Prüfung nicht angetreten wurde (Versäumnis),

3) eine Prüfung wegen Krankheit, Auslands-/Praxissemester oder Urlaubssemester nicht angetreten werden konnte.

Joker, Verbesserungsversuche und Wahlmoduwechsel müssen bei der zuständigen Sachbearbeiterin im SSC-Studierendenmanagement angemeldet werden.

Eine Abmeldung für erstmalig angemeldete schriftliche Modulprüfungen ist online im Hochschulportal bis spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich.

Wie Sie im Krankheitsfall in der Prüfungsphase verfahren sollen, wird unter „Prozedere bei Prüfungsunfähigkeit“ erklärt.

Prüfungsordnungen finden Sie auf der Seite "Ludwigshafener Hochschulanzeiger"

Wenn Sie sich aus triftigen Gründen Ihren Semesterbeitrag rückerstatten lassen möchten, dann reichen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags" beim SSC- Studierendenmanagement ein.

Wir bitten folgendes zu beachten:

  • Entsprechend § 13 Abs. 5 der "Einschreibeordnung der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen "kann der Beitrag nur dann rückerstattet werden, wenn der entsprechende Antrag vor dem ersten Lehrveranstaltungstag eines neuen Semesters beim SSC-Studierendenmanagement eingeht.
  • Laut Verwaltungsvorschrift über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen vom 14.04.2022 wird bei einer Aufhebung der Einschreibung und Rückerstattung des Semesterbeitrags eine Gebühr einbehalten: Zulassungsfreier Studiengang = 25,00 € / Zulassungsbeschränkter Studiengang = 45,00 €

⇒ Weiter zur Seite "Rückmeldung"

Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, den die Hochschule Ludwigshafen lediglich entgegennimmt und an die Empfänger, d.h. die Studierendenschaft und das Studierendenwerk Vorderpfalz, weitergibt.

Informationen zur Zusammensetzung des Semesterbeitrags finden Sie auf unserer Seite "Rückmeldung".

Hier finden sie die aktuellen Semestertermine

Informationen zum Studierendenausweis und zum Passbild-Upload für den Ausweis finden Sie auf der Seite "Studierendenausweis".

Wenn Sie den Studiengang innerhalb der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen wechseln möchten, dann führen Sie bitte die Online-Bewerbung während der offiziellen Bewerbungsphase durch.

Ob Sie in ein höheres Semester zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Fachbereich. 

Teilen sie uns ihre Meinung mit.

Verbesserungs- und Beschwerdewesen