37 INTERNATIONAL Erasmus+ Die neue Welt der EU-Bildungsprogramme von Kerstin Gallenstein 2014 startete Erasmus+ in die neue Programmgeneration. Das Hochschulbildungsprogramm Erasmus wurde mit den anderen Programmlinien der Europäischen Kommission – Comenius, Grundvig, Jugend und Sport – unter dem großen Dach von Erasmus+ vereint. Parallel dazu wurde die Programmstruktur verändert und ergänzt. Für die Antragsrunde 2015 kam für die Hochschulen noch eine weitere bahnbrechende Neuerung hinzu, die „Internationale Dimension“. W ar es im klassischen Erasmus-Programm ausschließlich Hochschulen in der Euro- päischen Union und einigen Vertrags- staaten wie Norwegen und der Türkei vorbehalten, Mobilitäten zu realisieren und mit Mitteln der Eu- ropäischen Union zu fördern, so ist es ab 2015 auch möglich, nicht nur mit Hochschulen in Programm- ländern, sondern auch in Partnerländern geförderte Austausche umzusetzen. Erste Voraussetzung dafür sind „Erasmus+“-Verträge, die zusätzlich zu mögli- cherweise bereits vorher bestehenden Agreements geschlossen werden müssen, da Kooperationen mit Hochschulen in Partnerländern nicht mit ei- ner Erasmus-Charta abgesichert sind. Die Beantra- gung der Charta bleibt weiterhin auf Hochschulen und Institutionen innerhalb des „Erasmus+“-Raums beschränkt. Im Unterschied zu Austauschaktivitäten innerhalb des „Erasmus+“-Raums, die nach Antrag quantitativ bewilligt werden, durchlaufen die Anträ- ge für die internationale Mobilität ein qualitatives Auswahlverfahren. Das bedeutet, dass für jedes in das Programm zu integrierende Partnerland ein eigener Antrag gestellt werden muss. Aus diesem Antrag soll erkennbar sein, in welcher Weise die angestrebten Mobilitäten mit der Internationali- sierungsstrategie der beantragenden Hochschule korrespondieren und inwiefern sie für die koope- rierenden Hochschulen zusätzlichen erkennbaren Nutzen versprechen. Jeder einzelne Antrag muss stichhaltige Begründungen aufweisen, warum und in welchem Umfang Kooperationen mit einem be- stimmten Partnerland für beide Seiten sinnvoll sind und Entwicklungspotential bergen. Für die Internationale Dimension wurde ein Bud- get von 15,5 Mio. Euro bewilligt – im Europäischen Bildungssektor eine hohe Summe. Diese Summe re- lativiert sich allerdings sehr schnell, denn alle Hoch- schulen und Institutionen, die eine Erasmus-Charta besitzen, können Mittel aus diesem Budget beantra- gen. Allein in Deutschland verfügen gegenwärtig be- reits 380 Hochschulen über eine „Erasmus+“-Charta. Die Fördermittel für die internationale Mobi- lität setzen sich aus Teilbudgets zusammen, die unterschiedliche Zielrichtungen von Mobilitäten umsetzen sollen: Entwicklungszusammenarbeit, Nachbarschaft, Heranführungshilfe, Partnerschaft. Die mit 3,4 Mio. Euro höchste Ausschüttung erfolgt für die Partnerländer der Nachbarschaft Süd, das sind die Mittelmeeranrainerstaaten des Nahen Os- tens und Nordafrikas, gefolgt von 2,8 Mio. Euro für den westlichen Balkan. Das geringste Teilbudget mit 680.000 Euro steht für Mobilitäten mit Nord- amerika zur Verfügung. Wie auch bei den Aus- tauschprogrammen im innereuropäischen Raum, werden mit Erasmus+ Studierendenmobilitäten in allen Hochschulbildungszyklen zwischen drei und zwölf Monaten gefördert. Auch Aufenthalte von Hochschulangehörigen zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken mit mindestens fünf Auf- enthaltstagen lassen sich darüber finanzieren. Gefördert werden sollen vorrangig Mobilitäten aus den Partnerländern in die Länder des „Erasmus+“- Raums. Ob und in welchem Umfang Outgoing-Mo- bilitäten in die andere Richtung möglich sind, ist von der Zuordnung der Teilbudgets abhängig. So schreibt beispielsweise das Finanzinstrument Nach- barschaft Süd bei Bewilligung von Fördermitteln eine 90-prozentige Verausgabung für Incoming- Mobilitäten vor. Für die beantragende Hochschule