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18-Spektrum-Juni2015

38 INTERNATIONAL Erasmus Das Erasmus-Programm ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, dessen Namen an den europäisch gebildeten Humanisten Erasmus von Rotterdam erinnert. Es wurde zum weltweit größten Förderprogramm von Auslandsaufenthalten an Universitäten und Hochschulen. Zusatzprogramme wie ͵Erasmus Mundusʹ förderten darüber hinaus auch den Austausch mit dem nicht-europäischen Ausland; Programme wie „Erasmus für Jungunter- nehmer“ richteten sich auch an andere Zielgruppen. Im Jahr 2014 ist Erasmus mit anderen Programmen zu Erasmus+ verschmolzen. Mit dem „Erasmus+“-Programm bietet die Europäische Kommission eine effiziente Förderung von Studienaufenthalten und Praktika in mittlerweile 33 Ländern und unterstützt damit die internationale akademische Mobilität. Das „Erasmus+“-Programm fördert unter anderem den Austausch von Stu- dierenden von zwei bis zwölf Monaten Länge (für ein Praktikum) und drei bis zwölf Monaten Länge (für ein Studium). Es steht Studierenden aller Fachrich- tungen und allen Hochschularten offen. Als „Erasmus+“-Stipendiat zahlt man im Ausland keine Studiengebühren, er- worbene Leistungen werden anerkannt, zudem erhält man eine monatliche Förderung von bis zu 500 Euro (Studium) beziehungsweise 700 Euro (Prak- tikum). Die Förderungshöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten), die die EU-Kommission eingerichtet hat. Die Hochschulen in Deutschland legen innerhalb dieser Gruppen ihre Fördersät- ze für Studium und Praktikum fest. Übrigens: „Erasmus+“-Stipendien sind kombinierbar mit BAföG und Deutsch- landstipendium. Studierende, die ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, erhal- ten ebenso wie behinderte Studierende eine zusätzliche Förderung. Bewerbungen für ein „Erasmus+“-Stipendium sind direkt an die eigene Hoch- schule zu richten. Nähere Infos auch unter: http://www.erasmusplus.de/ oder https://eu.daad.de/erasmus/de/ ist dies bereits zum Zeitpunkt der Planung des for- malen Antrags ein beträchtlicher Mehraufwand, da schon im Vorfeld viele zusätzliche Schritte vor- geschrieben sind, die nachweislich belegt werden müssen. Im Fall einer Bewilligung ist die beantragende Hochschule für die Verwaltung, Auszahlung und Abrechnung verantwortlich. Auch die auszuzah- lenden Sätze sind länderspezifisch vorgeschrieben und nicht flexibel handhabbar. Bei aller Komplexität des Programms eröffnet es den Hochschulen im Fall einer Bewilligung in einem verlässlichen, wenn auch überschaubaren, Rahmen, eine gezielte Weiterentwicklung und Intensivierung

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